Hallo zusammen,
ich habe eine Frage, auf die ich im Spannungsfeld zwischen Krankenkasse und Oberarzt dringend eine Antwort brauche
Gibt es auch für die Psychiatrie so etwas wie G-AEP-Kriterien? Konkret geht es um die stationäre Behandlung eines Cannabisabhängigen bei ambulant nicht herstellbarer Abstinenz. Der Pat. war aufgenommen worden, da er für die anschließende LZ-Therapie mind. 7 Tage Abstinenz nachweisen musste. Die Krankenkasse sagt, daß es nicht Aufgabe der Kasse sei, dem Pat. ein abstinenzförderndes Umfeld zu schaffen; der Oberarzt sieht angesichts heftiger psychosozialer Folgen schon einen Grund, den Pat. stationär zu behandeln...
Vielen Dank!
Grüße,
Paliperidon