Hallo,
wie würden Sie auf folgendes Kassenbegehr reagieren bzw. wie haben Sie reagiert?
Patient wird vom ca. 20 km entfernten KH der Grund- und Regelversorgung aus der Inneren zu uns in eine Fachabteilung verlegt, bezüglich derer das abverlegende KH keinen Versorgungsauftrag hat. Wir diagnostizieren und therapieren 6 Tage und verlegen den Patienten kurz oberhalb der MVD zurück in die Innere des kleineren Krankenhaus. Eine frühere Rückverlegung war MDK-geprüft nicht möglich.
Die Kasse fordert nun von uns Regress in Höhe der Kosten, die für sie durch die Abrechnung des kleineren KH (nach der Rückverlegung) entstanden sind. Die Rückverlegung sei medizinisch nicht notwendig, da wir selber über einen Versorgungsauftrag für Innere verfügten. Im Sinne des B 1KR 3/15 R wäre die Rückverlegung unwirtschaftlich gewesen.
Wir haben ja nicht mehr abgerechnet, als uns - auch im Sinne von B 1KR 3/15 R - zusteht. Mir fehlt da die Vergleichbarkeit zum konkret vom BSG verhandelten Fall.
Was meinen Sie?
Viele Grüße, Emilia