Angeblich unwirtschaftliche Abwärtsverlegung - B 1KR 3/15 R

  • Hallo,

    wie würden Sie auf folgendes Kassenbegehr reagieren bzw. wie haben Sie reagiert?

    Patient wird vom ca. 20 km entfernten KH der Grund- und Regelversorgung aus der Inneren zu uns in eine Fachabteilung verlegt, bezüglich derer das abverlegende KH keinen Versorgungsauftrag hat. Wir diagnostizieren und therapieren 6 Tage und verlegen den Patienten kurz oberhalb der MVD zurück in die Innere des kleineren Krankenhaus. Eine frühere Rückverlegung war MDK-geprüft nicht möglich.

    Die Kasse fordert nun von uns Regress in Höhe der Kosten, die für sie durch die Abrechnung des kleineren KH (nach der Rückverlegung) entstanden sind. Die Rückverlegung sei medizinisch nicht notwendig, da wir selber über einen Versorgungsauftrag für Innere verfügten. Im Sinne des B 1KR 3/15 R wäre die Rückverlegung unwirtschaftlich gewesen.

    Wir haben ja nicht mehr abgerechnet, als uns - auch im Sinne von B 1KR 3/15 R - zusteht. Mir fehlt da die Vergleichbarkeit zum konkret vom BSG verhandelten Fall.

    Was meinen Sie?

    Viele Grüße, Emilia

  • Hallo Emilia,

    zunächst betont das BSG in B 1 KR 3/15 R das Wirtschaftlichkeitsgebot. Es führt unter R-Nr. 22 aus, dass das KH bei unwirtschaftlichem Verhalten zumindest Anspruch auf die Vergütung hat, der bei "fiktivem wirtschaftlichen Alternativverhalten" entstanden wäre. Es tritt kein Totalverlust der Ansprüche ein.

    Wenn in Ihrem Fall nach der mVD rückverlegt wurde und keine sonstigen Gründe für eine Vergütungsminderung bei "fiktivem wirtschaftlichen Alternativverhalten" (z.B. Fallkette) bestehen, ist das Urteil m.E. für Ihren Fall nicht einschlägig, da es über einen Regressanspruch nichts aussagt. Ob es einen Regressanspruch überhaupt gibt, entzieht sich meiner Kenntnis.

    Viele Grüße

    Medman2

  • Hallo Medman2,

    vielen Dank für Ihre Antwort. Ich sehe es auch so. Ich wüsste auch nicht, wie man als Krankenhaus noch wirtschaftlicher arbeiten könnte, als den Patienten nur so lange zu behalten, wie er der Behandlung im eigenen Haus bedarf.
    Die Fallkette (Rückverlegung) rechnet ja das andere KH ab. Das angeblich "fiktive wirtschaftliche Alternativverhalten" aus Sicht der Kasse wäre das Unterlassen der Rückverlegung gewesen.

    Wahrscheinlich wird es auf eine juristische Klärung hinauslaufen...

    Ich kann gar nicht glauben, dass sonst keiner ein Problem damit hat. Unikliniken z.B. verlegen doch ständig abwärts; oder heimatnahe Rückverlegungen aus irgendwelchen Zentren dürften keine Seltenheit sein...

    Viele Grüße, Emilia