300 Euro nach MDK Inhouse-Begehung

  • Hallo,

    kann mir jemand sagen, ob die 300 Euro AWP nach positiver Inhouse-Begehung abgerechnet werden dürfen, obwohl noch keine Schlussrechnung fakturiert ist?

    Vielen Dank schon mal!

  • Guten Morgen PePaMel,

    wie lautet der Grund, weswegen eine Begehung durchgeführt wurde?

    Ich verstehe ich den §276 wie folgt:
    Abs. 4 beschreibt die "gutachtlichen Stellungnahme über die Notwendigkeit und Dauer der stationären Behandlung", wohlmöglich im noch einliegenden Fall. Hier sehe ich keine Chance eine AWP zu erheben. Wenn allerdings eine Zwischenrechnung existiert und der MDK diese auf korrektheit vor Ort prüfen möchte, sollte es Möglich sein denn hier besagt §275 1c Satz 4, "Als Prüfung nach Satz 1 ist jede Prüfung der Abrechnung eines Krankenhauses anzusehen, mit der die Krankenkasse den Medizinischen Dienst beauftragt und die eine Datenerhebung durch den Medizinischen Dienst beim Krankenhaus erfordert."

    Grundsätzlich glaube ich nicht, dass die Begehung unter die AWP fällt. Vorteil des ganzen ist ja, dass ein Fall schnell zum Abschluss kommt.
    Ich habe keine Erfahrungen mit Begehungen denke jedoch, dass dieser Aufwand nicht der eines Verfahrens nach 1c gleichzusetzen ist.

    Ich hoffe Dir mit meiner Antwort ein kleines bisschen geholfen zu haben, bin jedoch auch auf weitere Antworten/Argumente gespannt, die auch meinen Horizont erweitern. :)

  • Hallo,

    in §275 (1c) SGB-V wird bezügl. der AWP darauf abgehoben, ob die Prüfung zu einer Minderung des Rechnungsbetrages führt.
    Also: ohne Rechnung (oder Zwischenrechnung) keine AWP.

    Viele Grüße - NV