Moin, es ist zwar keine DRG-Abrechnungsfrage (und auch nicht PEPP), passt aber am besten hier rein: Die Abrechnung (2016) erfolgt noch nach BPflV! Zur Lage:
Ein Patient wird laufend teilstationär behandelt. An einem Tag wird er aus der Tagesklinik (um 11:00) in den vollstationären Bereich übernommen/verlegt.
Darf für diesen Tag das teilstationäre Entgelt abgerechnet werden? Eine Partei meint ja, in §8 (2) Satz 2 BPflV steht "... an einem Tag mehrfach intern verlegt, berechnet nur die zuletzt aufnehmende Abteilung..." und bezieht sich auf das mehrfach (da ja nur einfach verlegt), die andere Partei meint nein und versteht die Regelung in der BPflV auch analog §3(4) PEPPV bzw. §6 (3) FPV
Meinungen?
Gruß
zakspeed