Diabetes mellitus als Hauptdiagnose, multiple Komplikationen, eine führend . . . .

  • Hallo, trotz zahlreicher Beiträge und immer wieder Fragen zum Thema, hätte ich hier einen Wunsch nach Klarheit: Patient mit multiplen Komplikationen (Manifestationen) und Hauptdiagnose Diabetes mellitus. Dabei ist eine Manifestation führend und diese wird an 4. Stelle entsprechend kodiert. Da Aufwand verursachend auch die entsprechende Sterndiagnose dazu. Jetzt die Frage nach den weiteren Manifestationen: mehr als eine würde ich dann mit 4. Stelle 7 kodieren. Entsprechende spezifische *-Diagnosen bei Aufwand dazu. Aber: gilt jetzt tatsächlich die ND-Definition für den Diabetes: Kodieren der entsprechenden 4. Stelle, auch wenn kein Aufwand besteht (bei multiplen -.7 und die * Diagnosen noch dazu bei entsprechendem Aufwand?) Und was zählt als multiple Komplikation in dieser Konstellation, wenn eine Manifestation führend sozusagen als HD "verbraucht" wurde und eine weitere Manifestation als ND kodiert wird? 2 sind doch >1 und multiple? Oder dann doch nur 1, weil nur 1 ND? Das Beispiel 5 in den DKR zeigt HD E10.50 und E10.30 als ND mit jeweils Sterndiagnosen. Unter Diabetes mellitus HD ist vermerkt die "weiteren Manifestationen (gemeint ist hier die 4. Stelle?) sind anzugeben, sofern sie der Nebendiagnosendefinition entsprechen." Also auch 4. Stelle für die Manifestation nur bei Aufwand, um die Manifestation abzubilden, oder bezieht sich die Definiton der ND unter dem Abschnitt DM als Hauptdiagnose auch "nur" auf die Sterndiagnose, also bei entsprechend dokumentiertem Aufwand für die spezifische Ausprägung? Es wäre leichter zu verstehen, wenn nicht ein Ausdruck Manifestation/Komplikation für sowohl die 4. Stelle als auch die spezifische *-Diagnose verwendet würde. Im Zaiss-Buch (DRG: Verschlüsseln leicht gemacht) ist es schön erklärt, aber ich habe Zweifel, ob es richtig ist, wenn ich die Kodierrichtlinien lese und die Beispiele betrachte. Es gibt auch in "Schulungen" leider immer wieder selbst zu einfacheren Konstellationen Fehlinterpretationen. Wer kann hier für Klarheit sorgen, wenn denn die - zugegeben komplizierte - Fragestellung verstanden wird?

  • Hallo ABA,

    berechtigte Frage, die Kodierregeln zum Diabetes sind gruselig.

    Nehmen Sie im Folgenden als "Diabetes-Komplikation" den Diabetes-Kode 4. Stelle.
    Wenn Sie unter Manifestation einen *-Kode verstehen (vgl. D012) und beachten, dass man einen *-Kode nicht ohne passenden Primärkode (hier die Diabetes-Komplikation (4. Stelle)) verwenden darf, wird es plausibel.

    Zur Hauptdiagnosekodierung bei "Diabetes-Nebendiagnosen" gibt es drei Konstellationen.

    1. Hauptdiagnose ist Grunderkrankung Diabetes

    • HD 4. Stelle 6,7 oder 9

      • ND nur behandelte Manifestationen (z.B. I79.2*), kein Diabetes-Kode (s. Beispiel 4)

    2. Hauptdiagnose ist eine Diabetes-Komplikation (bei mehreren auf eine Diabetes-Komplikation festlegen)

    • HD 4. Stelle entsprechend der Komplikation, z.B. 5 bei periph. vaskul. Komplikation

      • ND behandelte (!) Manifestationen mt entsprechendem Primärkode, z.B. E11.30+/H36.0*
      • jede Manifestation mit Komplikation einzeln, nicht 4. Stelle 7 für mehrere Komplikationen!
      • siehe Beispiel 5 (hier liegen mehrere Diabetes-Komplikationen vor, gleichwohl wird die einzelne Diabetes-Komplikation als ND angegeben)

    3. Hauptdiagnose hat nichts mit Diabetes zu tun

    • ND Diabeteskode 4. Stelle entsprechend Einzelkomplikation, bei mehreren Komplikationen 4. Stelle 7 (s. Beispiel 6 u. 7), sofern Diabetes Aufwand gemacht hat, was fast immer der Fall ist.
    • Kodes für Manifestationen (z.B. G63.2*), sofern behandelt

    Die Kodierung mehrerer Diabetes-Komplikationskodes als Nebendiagnose dürfte zumeist ohne Erlösrelevanz sein, vermutlich auch von Diabetes-Haupt- und -Nebendiagnose.

    Viele Grüße

    Medman2

  • Hallo Medman,
    herzlichen Dank für die Antwort. Mein Fazit zunächst: im Zaiß Buch ist es dann nach Ihrer Aussage nicht korrekt beschrieben, was ich befürchtet hatte.

    Das Dumme in den DKR ist leider, dass im Beispiel 5 neben der HD E10.50 nur eine weitere Manifestation nämlich E10.30 mit *H36.0 genannt ist. Hier lag der Hund begraben.

    Punkt 1 ist klar, allerdings *I79.2 nur bei HD 4. Stelle 6 oder 7 nicht -.9!
    Punkt 3 ist klar, wenn man das schon effizient kommunizieren kann, ist viel erreicht.
    Punkt 2 ist schwierig, zunächst würde ich sagen bei mehreren, von denen eine führend ist, die führende als HD kodieren. Ansonsten Punkt 1 und -.7.

    Und dann das Problem: HD DM ist geregelt, die anderen Manifestationen sind ND. "Als ND stets mit 4. Stelle 7 zu kodieren, wenn es multiple sind"????
    Gerade finde ich den Stein des Weisen: die Erläuterungen zu Diabetes mellitus als ND gelten nur "wenn die Aufnahme aus einem anderen Grund als dem Diabetes mellitus erfolgt."

    Ein schwieriges Terrain und immer wenn man meint, jetzt ist alles klar, gibt es doch wieder eine Frage, die alles in Frage stellt. Klar schon mal bzw. immer wieder, wie wichtig die Differenzierung Diabetes als Hauptdiagnose und Diabetes als Nebendiagnose ist. Und sowohl als auch . . . . allerdings s.o.!
    Vielen Dank und viele Grüße!
    ABA

  • ...Punkt 2 ist schwierig, zunächst würde ich sagen bei mehreren, von denen eine führend ist, die führende als HD kodieren. Ansonsten Punkt 1 und -.7.
    ...

    Hallo ABA,

    nach meinem Verständnis ist zu unterscheiden zwischen Hauptdiagnose

    • Diabetes als Grunderkrankung (siehe Punkt 1), 4. Stelle nur 6, 7 oder 9, kein Diabeteskode als Nebendiagnose möglich,
    • Diabeteskomplikation (siehe Punkt 2), weitere Diabeteskodes als Nebendiagnose möglich, zumindest wenn behandelt.

    Für mich ist nicht eindeutig, wie eine diabet. Hypoglykämie als Hauptdiagnose (4. Stelle 6) mit z.B. behandelter diab. Nephropathie als Nebendiagnose zu kodieren ist. Sind dann weitere Diabeteskodes als ND möglich?

    Viele Grüße

    Medman2

    Einmal editiert, zuletzt von medman2 (8. März 2016 um 18:30)

  • Hallo Medman2
    Ich würde sagen, weitere Diabeteskodes als Nebendiagnose sind möglich, wenn behandelt. Immer wieder kommt es natürlich auf die Dokumentation an. Wenn die Hypoglykämie mit -.6 die führende Manifestation war (siehe Punkt 2) und die -.6 nicht für eine einzige Komplikation steht, dann sollte das möglich sein (hier auch wieder schwierig, da das Beispiel 3 nur die einzige Komplikation erläutert). Aber die DKR 0401h geht ja noch weiter: "Sofern multiple Komplikationen (Manifestationen) des Diabetes mellitus vorliegen und die Behandlung mehrerer Manifestationen im Vordergrund steht, ist entsprechend der Regelung zu "zwei oder mehr Diagnosen, die gleichermaßen der Definition der Hauptdiagnose entsprechen" in der DKR D002 Hauptdiagnose (Seite 4) zu verfahren. Somit ist die vierte Stelle des Kodes aus E10-E14 entsprechend der Manifestation zu wählen, die vom behandelnden Arzt als die am besten der HD-Definition entsprechende ausgewählt wurde. Zudem ist der entsprechende Kode für diese Manifestation anzugeben. Die Kodes für die weiteren Manifestationen sind anzugeben, sofern sie der Nebendiagnosendefinition entsprechen." Im Gegensatz zu -.7 "Sofern die Grunderkrankung Diabetes mellitus behandelt wird und multiple Komplikationen (Manifestationen) des Diabetes mellitus vorliegen, ohne dass die Behandlung einer Manifestation im Vordergrund steht, ist E10-E14 -.7 (siehe Punkt 1) zu kodieren. Außerdem sind die Kodes für die einzelnen Manifestationen anzugeben, sofern diese der Nebendiagnosedefinition entsprechen."
    Dann wird -.7 Ätiologiekode (Beispiel 4) und nur die Sternchendiagnosen sind anzugeben, auch wenn -.6 für eine einzige Komplikation steht bei Aufnahme zur Behandlung des Diabetes als Grunderkrankung, dann ist -.6 der Ätiologiekode für diese einzige Komplikation (Beispiel 3). In den KIS, die ich kenne taucht dann x-mal der Ätiologiekode mit entsprechender Sternchendiagnose auf, bzw. ein weiteres Mal bei -.6 bei den ND mit Sternchendiagnose.

    Man hat es schon 1000 mal gelesen und immer wieder muss man es sich vergegenwärtigen. Die Erläuterungen zu DM als ND "wenn die Aufnahme aus einem anderen Grund erfolgt" hatte ich auch schon x-mal gelesen.

    Ist es klargeworden?
    VG ABA

    2 Mal editiert, zuletzt von ABA (10. März 2016 um 17:29)

  • Hypoglykämie, die nicht den Entgleisungskriterien entspricht und als führende Manifestation von mehreren Komplikationen HD sein soll, würde ich dann mit HD E11.60 abbilden, als ND E16.0 (Insulin bedingte Hypoglykämie). Die weiteren Manifestationen, die der ND-Definition entsprechen müssen, dann mit weiteren Diabetesmanifestationskodes mit Sternchendiagnose, wie es in den DKR steht. Das ist etwas kreativ, aber ich denke zulässig. Noch mehr hoffe ich, dass man das dem MDK-Prüfer so vermitteln kann.

  • Halle ABA,
    E16.0 (Insulin bedingte Hypoglykämie) als Nebendiagnose sehe ich nicht, da die Hypoglykämie die Hauptdiagnose ist.

    Die Frage ist nicht, ob Manifestationen als Nebendiagnose kodierbar sind, sondern ob auch Diabeteskodes als Nebendiagnose kodiert werden können. Nach dem o.g. Punkt 2 sollte dies möglich sein. Allerdings soll mit der 4. Stelle 6 ja auch die Grunderkrankung Diabetes mit einer Komplikation als Hauptdiagnose gekennzeichnet sein. Eindeutig ist das damit nicht mehr.

    Viele Grüße

    Medman2

    Einmal editiert, zuletzt von medman2 (11. März 2016 um 20:27)

  • Hallo Medman,
    das war ein Versuch . . . .

    Also mir stellt es sich so dar: ja richtig, wenn eine Diabetesmanifestation führend ist, dann dürfen bei Aufwand auch Diabetes Kodes als Nebendiagnose kodiert werden mit entsprechenden Sternchenkodes, aber nur dann und bei mehreren nicht -.7, weil der Diabetes als HD die Nebendiagnosenregeln außer Kraft setzt. Wenn multiple Komplikationen des Diabetes vorliegen und keine davon führend und die Aufnahme z.B. zur Diabeteseinstellung erfolgt, dann -.7 HD und nur die Sternchenkodes bei Aufwand und hier keine Diabeteskodes als ND.

    Bei -.6 wird es in der Tat schwierig:

    Ihr Problem ist ein Problem, weil die -.6 als HD einmal ausdrücken soll, dass die Grunderkrankung Diabetes mit einer Manifestation behandelt wird. Andererseits steht die -.6 ja auch als Ätiologiekode für eine Manifestation, für die es keinen (Diabetes-) Kode gibt, z.B. diabetische Fettleber, deren Kodierung so empfohlen wird oder die Hypoglykämie . . . . Ich denke hier ist die Dokumentation entscheidend. Denn wenn hier diese Manifestation im Vordergrund steht . . . . kommt man z.B. immer in eine Diabetes DRG??

    Ein weites Feld. Ich bin froh, dass ich es, auch dank Ihres Kommentars, nun so weit ergründen konnte.
    Vielen Dank noch mal für den Austausch
    VG
    ABA

    Nächster Punkt: Wie kodieren Sie die diabetische Arthropathie als führende Manifestation? E11.60 und M14.2*? Und wenn dies die führende Manifestation von mehreren ist?? Dann landet man auch in einer Diabetes DRG. . . . . Vorteil, wenn man es sorgfältig dokumentiert: Weitere Diabetes Kodes mit Sternchenkode dürfen bei Aufwand zusätzlich als ND kodiert werden.

  • Hallo Medman2:
    Noch eine kleine Anmerkung zu E16.0 Arzneimittelinduzierte Hypoglykämie ohne Koma ist laut DKR bei Diabetikern nicht als Hauptdiagnose zu verschlüsseln, somit wäre der "Versuch" doch nicht so abwegig. Versuch macht klug!
    VG ABA