Guten Tag!
Bin hier neu und habe gleich eine Frage:
Folgender Fall:
Aufnahme nachts um 3 Uhr, auf der beschützenden/geschlossenen Station, F10.0, 2,1 Promille Alkohol,
3 Intensivmerkmale:
- Anwendung von Sicherheitsmaßnahmen: fürsorgliche Zurückhaltung
- schwere Antriebstörung, gesteigert: ist mit Aufnahme nicht einverstanden, legt sich nichts ins Bett, ist laut, erst Besserung nachdem Med. eingenommen hat
- akute Selbstgefährdung durch Suizidalität: äußert sich mehrmals suizidal, möchte nicht mehr leben, das Leben hat keinen Sinn, auch konkrete Pläne ("werf mich vor den Zug")
Nach Ausnüchterung und Gespräch mit Arzt wird Pat. gegen 12 Uhr entlassen. Von Suizidalität distanziert er sich eindeutig. Wurde von Ehefrau abgeholt.
Nun meine Frage:
Sind die Intensivmerkmale gerechtfertigt? Kann der Pat. mit 3 Intensivmerkmalen entlassen werden? Es werden ja für die Intensivmerkmale Zusatzentgelte ausgelöst.
Vielen Dank für die Antworten!