Hallo zusammen,
wir hatten in unserem Haus den Fall dass ein Fall zuerst in der Psychiatrie aufgenommen wurde, dann aber nach einigen Stunden in den DRG-Bereich verlegt wurde. Jetzt stellt sich die Frage der Abrechenbarkeit des Psychiatrietages.
Klar, interne Verlegungstage können nicht abgerechnet werden, §3 Verlegung PEPPV, jedoch lese ich aus §1 Abs.3 heraus, das der Tag abgerechnet werden kann. §1 Abs. 3 gilt jedoch nicht laut §3 Abs. 3, ich bin jedoch der Meinung, das wenn der Verlegungstag auch Aufnahmetag ist, dieser dann trotzdem abgerechnet werden kann.
Ich hoffe auf Ihre Unterstützung, ich stehe doch sehr auf dem Schlauch...