Aufnahme und interne Verlegung (PEPP zu KHEntG) am selben Tag

  • Hallo zusammen,

    wir hatten in unserem Haus den Fall dass ein Fall zuerst in der Psychiatrie aufgenommen wurde, dann aber nach einigen Stunden in den DRG-Bereich verlegt wurde. Jetzt stellt sich die Frage der Abrechenbarkeit des Psychiatrietages.
    Klar, interne Verlegungstage können nicht abgerechnet werden, §3 Verlegung PEPPV, jedoch lese ich aus §1 Abs.3 heraus, das der Tag abgerechnet werden kann. §1 Abs. 3 gilt jedoch nicht laut §3 Abs. 3, ich bin jedoch der Meinung, das wenn der Verlegungstag auch Aufnahmetag ist, dieser dann trotzdem abgerechnet werden kann.

    Ich hoffe auf Ihre Unterstützung, ich stehe doch sehr auf dem Schlauch...

  • Hallo,

    diese Frage gab es schon einmal hier: PEPPV 2016 § 3 Abs. 3 und meine Antwort darauf:


    In §1 Abs. 4 PEPPV2016 werden die Berechnungstage definiert. In §3 Abs. 3 ist explizit die Ausnahme dazu formuliert: Der Verlegungstag in die Somatik des gleichen Hauses ist nicht abrechnungsfähig. Zweifellos ist der fragliche Tag der Verlegungstag. Und auch wenn in §1 Abs. 3 Satz 2 der Aufnahmetag grundsätzlich als "Aufnahmetag" definiert ist, so gilt §3 Abs. 3 Satz 3 ja "abweichend von §1 Abs. 3" und hat daher für diese Konstellation meines Erachtens Vorrang. Daher würde ich diesen Tag nicht abrechnen.

    Gruß