Hallo, ich habe mal eine Verständnisfrage:
In der DKR steht in D008b zum Punkt Verlegung: "...dürfen zur Kodierung nur die zum Zeitpunkt der Verlegung erhältlichen Informationen verwendet werden. Spätere Informationen..... dürfen die Kodierungsentscheidung nachträglich nicht beeinflussen."
Wenn ein Patient mit dem Verdacht auf einen Apoplex innerhalb weniger Stunden verlegt wird, müsste man da nicht eine TIA als Hauptdiagnose wählen? Zum Zeitpunkt der Verlegung steht ja noch nicht fest, ob es sich tatsächlich um einen Apoplex oder doch "nur" um eine TIA handelt. Oder liege ich da falsch?
Geht natürlich um B70I vs. B69D
Gruß
zakspeed