Kodierung Apoplex oder TIA bei Verlegung innerhalb weniger Stunden

  • Hallo, ich habe mal eine Verständnisfrage:

    In der DKR steht in D008b zum Punkt Verlegung: "...dürfen zur Kodierung nur die zum Zeitpunkt der Verlegung erhältlichen Informationen verwendet werden. Spätere Informationen..... dürfen die Kodierungsentscheidung nachträglich nicht beeinflussen."

    Wenn ein Patient mit dem Verdacht auf einen Apoplex innerhalb weniger Stunden verlegt wird, müsste man da nicht eine TIA als Hauptdiagnose wählen? Zum Zeitpunkt der Verlegung steht ja noch nicht fest, ob es sich tatsächlich um einen Apoplex oder doch "nur" um eine TIA handelt. Oder liege ich da falsch? ?(

    Geht natürlich um B70I vs. B69D ;)

    Gruß
    zakspeed

  • Hallo Zakspeed,
    Lief in Ihrem Haus also keine Bildgebung?
    Was war denn die Verdachtsdiagnose, aufgrund der die Verlegung erfolgte (also Entlassbrief)?
    Diese sollten Sie einfach übernehmen, Sie schreiben ja selbst V.a. Apoplex.
    Freundliche Grüße

  • Guten Morgen,

    mit "...dürfen zur Kodierung nur die zum Zeitpunkt der Verlegung erhältlichen Informationen verwendet werden. Spätere Informationen..... dürfen die Kodierungsentscheidung nachträglich nicht beeinflussen." ist gemeint, dass die Untersuchungsergebnisse aus dem Haus, in das verlegt wurde, nicht in Ihre Kodierung einfließen dürfen.
    Beispiel:
    Ein Pat. kommt in Ihr Haus mit Kopfschmerzen, verlegt wird er mit der Verdachtsdiagnose Subarachnoidalblutung (Ihre HD) und im anderen Krankenhaus stellt sich dann ein Glioblastom heraus (deren HD). Dann bleibt Ihre HD trotzdem die SAB, die dürfen Sie bei Verlegung als Verdachtsdiagnose kodieren und dürfen diese dann nachträglich auch nicht ändern, obwohl Sie dann wissen, dass diese (Verdachts)Diagnose falsch war.

    Schöne Grüße und ein schönes Wochenende

    Dr. Angela Klapos