Hallo,
zumindest bei den Krankenkassen besteht Konsens zum Verfahren bei Wiederaufnahme wegen Komplikationen: Es ist keine neue DRG zu berechnen und auch nichts zu stornieren. Für den 2. Fall wird, solange die OGVD der DRG des ersten Falls nicht überschritten ist, ein Entgelt mit dem Betrag 0 Euro gemeldet (Entgeltschlüssel "70999999") Ist die OGVD überschritten, wird der entprechende Entgeltschlüssel (71...) mit der Anzahl der Tage gemeldet.
Siehe dazu auch: GKV-Abrechnungsleitfaden (S.22)