Liebe Mitstreiter,
das ungeliebte Thema der §301er Daten bzgl. der zu übermittelnden Rehadaten beschäftigt auch unser Haus mal wieder...
Aktuell finde ich keine Antwort zu der Frage, ob jede Leistung wie z.B.: Krankengymnastik mit mindesten 45 Minuten tageweise, oder nur einmal für den gesamten Aufenthalt anzugeben ist.
Ich such mich gerade fast schon wund, aber vielleicht hat einer hier die Antwort parat!
Besten Dank vorab!