Kasse fordert Folge-Gutachten an - Rechtsgrundlage

  • Hallo Maja123,
    Da haben Sie völlig recht, aber selbst wenn alle Fragen beantwortet wurden, kann sich die Kasse auch über das MDK Gutachten hinwegsetzen oder eben ein anderes Gutachten beauftragen

    Mit freundlichen Grüßen

    Breitmeier

  • Hallo,

    ja, die Kasse muss die Begutachtung nicht anerkennen. Nicht der MDK, sondern die Kasse ist "Herrin des Verfahrens".

    Es stellt sich nur die Frage, ob es sich bei der dann folgenden Begutachtung um eine Nachfrage handelt oder um einen zweiten Gutachtenauftrag. In seiner Amf-Entscheidung vom 17.12.2013, Az.: B 1 KR 14/13 R hat das BSG ausgeführt, dass Sie bei einem Zweitauftrag die Herausgabe von Akten unter Hinweis auf die 6-Wochenfrist verweigern können.

    Handelt es sich jedoch um eine Nachfrage, geht das Ganze weiter.

    Viele Grüße

    Medman2