• Hallo ihr Lieben.
    Ich habe mal wieder eine Frage.
    Wir haben eine Patienten mit einem apallischen Syndrom ( Wachkoma ). Dieser Patient ist zur Frührehabilitation hier. Neurologisch.
    Die DRG ist die B43Z normalerweise. Durch das Locked in Syndrom hat er nun die DRG A43 Z.
    Nun muß dieser Patient seid ein paar Tagen beatmet werden. Die Beatmungsstunden liegen schon über 99 Stunden, trotzdem rutscht der Patient nicht in eine Beatmungs DRG. Ist das korrekt?. Wenn bei uns andere Frührehabilitationspatienten beatmet werden mussten, fielen sie automatisch nach 99 Stunden in eine andere Beatmungs DRG. Zählt bei Wachkoma Patienten die Beatmung nicht?
    Vielen Dank und guten Rutsch E. Heymuth ?(

  • Hallo eheymuth,

    Die DRG A43Z Frührehabilitation bei Wachkoma und Locked-in-Syndrom wird angesteuert, wenn Sie als HD entweder G93.80, G83.5 oder P91.80 kodieren und als Prozedur die 8-552.5 (bis Endstelle 9) Neurologisch-neurochirurgische Frührehabilitation: Mindestens 14 bis höchstens 20 Behandlungstage. In dieser DRG werden keine Beatmungsstunden mehr berücksichtigt.

    Eine mögliche Erklärung wäre, dass Ihre Patienten, welche sonst > 95 Beatmungsstunden hatten, nicht auf 14 Behandlungstage der Frührehabilitativen KB gekommen sind.

    Wenn Sie in Ihrem Grouper 8-552.0 eingeben, dürfte wieder die A13H resultieren.

    Liebe Grüße :)