Unterlagenanforderung vor Rechnungsstellung um PrüfvV zu umgehen und AP zu verweigern

  • " In diesem Fall steht ihm sogar die Möglichkeit zu, Ihr Haus aufzusuchen, falls es erforderlch ist (§ 276 Abs. 4 SGB V)."
    Ja, und es besteht die Möglichkeit eine Prüfung einer Abteilung, einer DRG oder des gesamten Hauses.
    Dies alles besteht, jedoch die Prüfung nach Verweildauer, Kodierung oder Erfüllung von mindest Voraussetzungen ist erst nach der Rechnungsstellung möglich oder gibt es einen MDK der die vorläufige Kodierung auf inhalt und Korrektheit prüft.
    Ich zumindest kenne keinen. Solltes diesen geben würde mich dies sehr interessieren, denn der MDK ist nicht an der Behandlung oder auch deren Abläufe während des Aufenthaltes berechtigt sich zu beteiligen.
    MfG
    Aachen 1

    8) Stefan Schulz, Med. Controlling

  • Hallo Aachen1,

    es war nicht meine Absicht, Sie zu verärgern. Nur unter formalen Aspekten halte ich Ihre o.g. generelle Aussage für nicht zutreffend.

    Dass das beschriebene Vorgehen nicht im Sinne des Erfinders (Gesetzgebers) ist, dürfte unbestreitbar sein. Nun ist zu überlegen, wie man dem begegnet.

    Viele Grüße

    Medman2