Hallo liebe Forenmitglieder,
ich sitze gerade vor einem MDK Gutachten mit sekundärer Fehlbelegung:
Patient mit bekanntem Diabetes mellitus II, insulinpflichtig, wurde wegen Hypoglykämie mit akuter Verwirrtheit, Kaltschweißigkeit und einem BZ von 25 mg/dl notfallmäßig nachmittags gegen 17:12 Uhr stationär aufgenommen. Nach Angaben hatte sich der Patient Insulin gespritzt, dann nichts mehr gegessen. Ursache für die Hypoglykämie war unklar. Die Insulintherapie wurde am Aufnahmetag pausiert, es erfolgte die Gabe von 500 ml 5% Glucose. Am darauffolgenden Tag lag der BZ-Wert bei 221, abends bei 275 mg/dl. Die Entlassung des Patienten erfolgte am nächsten Tag mit einem BZ Wert von 154 mg/dl.
Jetzt kürzt der MDK die stationäre Verweildauer um einen Tag mit der Argumentation, der Patient sei selbständig gewesen, weitere BZ-Kontrollen und das Spritzen von Insulin hätte auch ambulant durchgeführt werden können.
Meine Frage: Kann ein Patient mit einem BZ Wert von 257 mg/dl entlassen werden? Ist so ein Fall Ihrer Meinung nach klagbar?
Herzlichen Dank und Grüße