Vereinbarte Basisfallwerte vs Zahl-Basisfallwerte

  • Liebe DRG-Gemeinde,

    ich bräuchte Eure Verständnishilfe!

    Die AOK bietet auf

    http://www.aok-gesundheitspartner.de/bund/krankenha…ndex_06607.html

    eine Übersicht von sogenannten vereinbarten und Zahl-Basisfallwerten.

    Verstehe ich es richtig, dass die Zahl-Basisfallwerte die Basisfallwerte der Krankenhäuser sind, korrigiert für Mehr- bzw Mindererlösausgleich? Oder fließt da noch mehr mit rein?

    Falls es nur die Erlösausgleiche sind - deren Höhe steht doch erst nach Ende des Jahres fest, wenn Budget und Erlös verglichen werden können? Wie ordne ich eine mögliche Differenz dann den Monaten zu?

    Viele Grüße und vielen Dank,

    Rambazamba

  • Hallo,

    hier geht es nicht um Ausgleiche für das einzelne Krankenhaus, diese werden seit Ende der Konvergenzphase über Zu-/Abschläge realisiert. Vielmehr geht es um Ausgleiche bei der Fehleinschätzung der vorjährigen Landesbasisfallwerte (§10 Abs. 1 Satz 1 KHEntgG) sowie vor allem um die Ausgleiche bei verspäteter Vereinbarung. Dabei werden die durch verspätetes Inkrafttreten des neuen BfW entstehenden Differenzen zum alten BfW in den Vormonaten auf die Restmonate der Gültigkeit verteilt.

    Gruß

  • Hallo,

    hier geht es nicht um Ausgleiche für das einzelne Krankenhaus, diese werden seit Ende der Konvergenzphase über Zu-/Abschläge realisiert. Vielmehr geht es um Ausgleiche bei der Fehleinschätzung der vorjährigen Landesbasisfallwerte (§10 Abs. 1 Satz 1 KHEntgG) sowie vor allem um die Ausgleiche bei verspäteter Vereinbarung. Dabei werden die durch verspätetes Inkrafttreten des neuen BfW entstehenden Differenzen zum alten BfW in den Vormonaten auf die Restmonate der Gültigkeit verteilt.

    Gruß

    Alles klar, vielen vielen Dank, GW!