Liebes Forum,
mir kam kürzlich die Idee, dass das PEPP System sich eigentlich ohne Probleme als Fallpauschale darstellen lässt. Wenn man für jede Vergütungsklasse eine eigene "Fallpauschale" anlegt und bei der endständigen Vergütungsklasse die OGW auf VWD+1 setzt und den Zuschlag = der Bewertungsrelation je Tag, dann kann man das aktuelle PEPP System perfekt in den DRG Katalog für Fallpauschalen überführen.
Oder habe ich hier einen Denkfehler?
Hier ein Beispiel:
Edit: Beispiel anbei...Tabelle lies sich nicht einfügen.
Liebe Grüße,
Matt