Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
wir stellen zum 1.1.18 auf PEPP um. Kann mir jemand kurz sagen welcher Basisfallwert bei der PEPP-Umstellung angesetzt wird, bzw. schildern wie dieser im Vorfeld festgelegt wird? Muss dieser mit den Kostenträgern vorher vereinbart werden, etc.?
Auch über jegliche Hinweise, die für die Umstellung wichtig sind, bin ich sehr dankbar!
Beste Grüße
zoltán köteles