Ambulante ärztliche Untersuchungen wärend Vollstationär in der Psychiatrie

  • Guten Tag!
    Ich habe leider nichts im Forum gefunden, was meine einfache Frage beantwortet.
    Wir sind in der Übergangsphase zu PEPP (Beide Abrechnungssysteme.

    Wir entlassen Patienten für ca. 2 Tage damit sie ihre kostenintensiven Medikamente/Untersuchungen beim Facharzt erhalten.
    Z.B. MS-Medikamente, MRT Rücken, HIV Medikamente (Wenn sehr teuer), Erstgespräch beim amulanten Behandler.

    Ist die Praxis generell Zulässig? Angesichts, dass die Aufenthalte zu einem Zusammengefasst werden und überhaupt.
    Bisher gab es keine Rückläufe- ich frage mich ob das anders wird, wenn wir komplett auf PEPP ungesattelt haben.

    Danke!

  • Guten Tag!

    Wir entlassen Patienten für ca. 2 Tage damit sie ihre kostenintensiven Medikamente/Untersuchungen beim Facharzt erhalten.
    Z.B. MS-Medikamente, MRT Rücken, HIV Medikamente (Wenn sehr teuer), Erstgespräch beim amulanten Behandler.

    Ist die Praxis generell Zulässig?

    Danke!

    Hallo,

    wenigstens sind Sie ehrlich....

    ABER: was bezwecken Sie damit? die Medikamente, die im AMBULANTEN Bereich verschrieben werden sind auch im AMBULANTEN Bereich zu nehmen, denn alles, was Sie im stationären Rahmen (weiter) geben, ist nach §2 KHEntgG mit der PEPP/dem Pflegesatz abgegolten. Also, jemanden zu entlassen, Rezept ausstellen lassen, zur Apotheke und dann die Medikamente im stationären Rahmen nehmen lassen ist nicht, Sie müssen den Patienten aus Ihrer Krankenhausapotheke versorgen.

    Und wenn eine Leistung wie das MRT Ihrer Diagnostik dient müssen Sie ein Konsil (zu Ihren Lasten) veranlassen. Nur wenn eine Untersuchung NICHTS mit Ihrem Krankenhausaufenthalt zu tun hat (gutes Beispiel sind da immer akute Zahnschmerzen) ist eine Entlassung/Beurlaubung zur ambulanten Behandlung zu Lasten der Kasse zulässig.

    Gruß
    zakspeed