Hallo zusammen,
seit dem 01.10.2017 gilt ja, wie allseits bekannt, das Entlassmanagement.
Im Rahmen dieses sind die Krankenhäuser dazu verpflichtet, dem Patienten bei Entlassung den Entlassbrief bzw. mind. einen vorläufigen Entlassbrief auszustellen und mitzugeben (siehe hierzu Rahmenvertrag § 9 Abs. 1).
In dem erwähnten Paragraphen wird ebenfalls geregelt, welche Informationen ein Entlassbrief beinhalten muss, allerdings kann ich keine Information darüber finden, bis wann der endgültige Entlassbrief ausgehändigt werden muss.
Gibt es eine Frist, bis wann der endgültige Entlassbrief ausgestellt werden muss?
Herzlichen Dank!
Liebe Grüße