Befundübermittlung an den MDK

  • Einen guten Tag an alle Forumisti,

    mich beschäftigt die Frage, ob und in welcher Höhe Befundberichte eines KH-Arztes an den MDK berechnungsfähig sind. Im speziellen geht es hier um die Abgrenzung zwischen medizinischer Indikation zum plastisch-ästhetischen Bereich. Seitens des zukünftigen Operateurs wurden im Rahmen der Prüfung der Leistungspflicht der Krankenkasse ausführliche Befundbeschreibungen mit Bilddokumentationen an den MDK übermittelt. Unabhängig vom Ergebnis des Begutachtungsverfahrens stellt sich mir die bereits genannte Frage ob und in welcher Höhe hier eine Berechnung erfolgen kann und ggf. nach welchen Regularien dies zu erfolgen hat.

    Vielen Dank im Voraus

    MfG stei-di

  • Hallo stei-di !

    Meines Wissens könnten Sie solche Berichte allenfalls dem Patienten in Rechnung stellen, der ja wahrscheinlich von sich aus an die Kasse mit einem Antrag auf KÜ herangetreten ist.

    Oder handelt es sich um eine nachträgliche Prüfung einer schon abgerechneten OP?

    Mit freundlichen Grüßen

    Breitmeier

  • Hallo Herr Breitmeier,

    hierbei handelt es sich um Eingriffe, bei denen die Patienten eine Kostenübernahme bei der GKV beantragt haben und diese daraufhin den MDK beauftragt haben, Frage der Krankenkasse in jedem Fall Krankheitswert/Leistungspflicht GKV oder Abgrenzung zum plastisch-ästhetischem Bereich (Hypertrophie der weiblichen Brust, Fettschürze nach Gewichtsabnahme von 91(!) kg). Eine Berechnung den Patienten gegenüber hatten wir in Erwägung gezogen, allerdings sehen wir hier eine Kollision nach Leistungsentscheid pro Kostenübernahme GKV.

    MfG stei-di

  • Hallo stei-di,

    Code
    Die Berechnung über den Patienten wäre sicherlich am Einfachsten, wenn direkt bei der Übergabe des Attestes bezahlt würde. Nach einem positiven Votum der Kasse pro OP ist das zugegebenermassen schwieriger zu vermitteln.

    In der Konstellation würde ich die Kosten als notwendige präoperative Leistung abschreiben. Ich wüßte nicht, dass Kassen dafür dann seperate Kosten erstatten. Aber 100% sicher bin ich mir da nicht.

    Mit freundlichen Grüßen

    Breitmeier