Einen guten Tag an alle Forumisti,
mich beschäftigt die Frage, ob und in welcher Höhe Befundberichte eines KH-Arztes an den MDK berechnungsfähig sind. Im speziellen geht es hier um die Abgrenzung zwischen medizinischer Indikation zum plastisch-ästhetischen Bereich. Seitens des zukünftigen Operateurs wurden im Rahmen der Prüfung der Leistungspflicht der Krankenkasse ausführliche Befundbeschreibungen mit Bilddokumentationen an den MDK übermittelt. Unabhängig vom Ergebnis des Begutachtungsverfahrens stellt sich mir die bereits genannte Frage ob und in welcher Höhe hier eine Berechnung erfolgen kann und ggf. nach welchen Regularien dies zu erfolgen hat.
Vielen Dank im Voraus
MfG stei-di