Liebes Forum,
eine Privatkasse erkennt die Kodierung Darmatonie als Nebendiagnose nicht an.
Es sei völlig normal, dass es nach einer Appendektomie zu einer Darmatonie komme.
Unsere Chirurgen können aber einen deutlich erhöhten Aufwand mit mehrfachen aufwändigen pflegerischen Maßnahmen und Verlängerung des Aufenthalts um 2 Tage glaubhaft machen.
Ist die Haltung der KK gerechtfertigt?
Und wenn jemand gluabt, dass sei so: Warum ist die Diagnose K91.8 dann überhaupt Fallschwere-erhöhend?
Zusätzliches Problem: Sind auch Privatkassen an die Verpflichtung zur vollständigen Zahlung gemäß BSG-Urteil aus 2002 gebunden oder nur die GKV-Kassen?
Gruß aus dem sonnigen Berlin
R. Berndt