Sehr geehrte Damen und Herren,
bei uns wurde ein Selbstzahler behandelt, der anschließend innerhalb der OGVD zweimal aufgrund von Komplikationen behandelt werden musste. Die Fallzusammenführung der 3 Fälle wurde durchgeführt. Daraus resultiert natürlich eine sehr viel höhere Rechnung als im Vorhinein kalkuliert wurde.
Kann auf Grundlage des §52 SGB V die komplette DRG gegenüber der Krankenkasse abgerechnet werden?
Über eine Rückmeldung würde ich mich freuen.
Vielen Dank im Voraus und noch einen schönen Tag!
MfG
Jai