Hallo,
wie wird die Kodierung in Ihren Häusern bzgl. EKT Behandlung gehandhabt?
1 Aufenthalt: Kodierung der 8-630.2 (Grundleistung), da der Patient zum ersten Mal eine EKT Behandlung erfährt. Dort inkl. ist die erste EKT-Sitzung. Zudem muss eine Indikationsstellung, Aufklärung erfolgt sein. Falls der Patient während des Aufenthaltes erneut eine EKT erhält, muss die 8-630.3 als Therapiesitzung (Erhaltungs-EKT) kodiert werden. Richtig?
Wenn der Patient nun nach z.B. 2 Wochen erneut zur EKT Behandlung kommt (2. Aufenthalt), was wird nun kodiert? Nur die Therapiesitzung (Erhaltungs-EKT)? Und wenn nicht, was muss eigentlich konkret erfüllt sein, dass die Grundleistung nun erneut kodiert werden dürfte? Komplettes Aufklärungsgespräch, EKG, EEG, CT...?
Laut dem OPS Katalog 2017 darf die Grundleistung einmal pro stationären Aufenthalt kodiert werden. Ich frage mich allerdings, was dafür konkret nachgewiesen werden muss. Und was passiert bei Fallzusammenführung, wenn für zwei Aufenthalte Grundleistungen kodiert wurden. Muss ich nach der Fallzusammenführung davon eine Grundleistung stornieren, damit der OPS (s.o. "(...) ist nur einmal pro stationären Aufenthalt anzugeben.") erfüllt bleibt!?
Ich habe diese Frage gestern in ähnlicher Form beim Controller Treffen gestellt. Es gab verschiedene Sichtweisen. Die Fragestellung wird nun wohl durch die Veranstalter des Treffens an das FoKa bzw. DIMDI weitergeleitet ...
Ich bin gespannt auf Antworten!