EKT Grundleistung / Therapiesitzung

  • Hallo,

    wie wird die Kodierung in Ihren Häusern bzgl. EKT Behandlung gehandhabt?

    1 Aufenthalt: Kodierung der 8-630.2 (Grundleistung), da der Patient zum ersten Mal eine EKT Behandlung erfährt. Dort inkl. ist die erste EKT-Sitzung. Zudem muss eine Indikationsstellung, Aufklärung erfolgt sein. Falls der Patient während des Aufenthaltes erneut eine EKT erhält, muss die 8-630.3 als Therapiesitzung (Erhaltungs-EKT) kodiert werden. Richtig?

    Wenn der Patient nun nach z.B. 2 Wochen erneut zur EKT Behandlung kommt (2. Aufenthalt), was wird nun kodiert? Nur die Therapiesitzung (Erhaltungs-EKT)? Und wenn nicht, was muss eigentlich konkret erfüllt sein, dass die Grundleistung nun erneut kodiert werden dürfte? Komplettes Aufklärungsgespräch, EKG, EEG, CT...?

    Laut dem OPS Katalog 2017 darf die Grundleistung einmal pro stationären Aufenthalt kodiert werden. Ich frage mich allerdings, was dafür konkret nachgewiesen werden muss. Und was passiert bei Fallzusammenführung, wenn für zwei Aufenthalte Grundleistungen kodiert wurden. Muss ich nach der Fallzusammenführung davon eine Grundleistung stornieren, damit der OPS (s.o. "(...) ist nur einmal pro stationären Aufenthalt anzugeben.") erfüllt bleibt!?

    Ich habe diese Frage gestern in ähnlicher Form beim Controller Treffen gestellt. Es gab verschiedene Sichtweisen. Die Fragestellung wird nun wohl durch die Veranstalter des Treffens an das FoKa bzw. DIMDI weitergeleitet ...

    Ich bin gespannt auf Antworten! 8)

    Life is no Sugarlicking.

  • Hallo PEPP Koordinatorin,

    wir kodieren je Aufenthalt einmal die Grundleistun g und die Therapieleistung je nach Anzahl der Behandlungen.

    Wenn Fälle zusammengeführt werden müssen und damit ggf. zwei Grundleistungen vorliegen, muss eine davon in eine Therapieleistung umgewandelt werden. Es handelt sich zwar immer noch um verschiedene "Aufenthalte" aber um einen Abrechnungsfall.

    Das ist zumindest die Auskunft der DKG.

    Grüße, helmutwg

  • Danke Helmut für die Antwort.

    Gibt es diese Auskunft der DKG öffentlich zu lesen?

    Was haben Sie für Kriterien, um die Grundleistung zu kodieren? Was muss vorliegen: Unterschriebener Aufklärungsbogen über das EKT, Dokumentiertes Aufklärungsgespräch, bestimmte Untersuchungen (z.B. EKG, EEG...)? Oder woran orientieren sich Ihre Kodierfachkräfte?

    Freundlichen Gruß!

    Life is no Sugarlicking.

  • Hallo PEPP Koordinatorin,

    ja im Prinzip die von Ihnen genannten Dinge. Das wird entsprechend im Verlauf dokumentiert. Die OPS Kodes werden auch gleich angelegt und nach Entlassung dann im Medizincontrolling nur nochmal geprüft.

    Die Mitteilung der DKG habe ich als Email vom 03.11.2016:

    "...Die Zusammenführung mehrerer stationärer Aufenthalte zu einem Abrechnungsfall führt dem Grunde nach dazu, dass es sich auch nur um einen stationären Aufenthalt im übertragenen Sinne handelt. Die einzelnen EKT-Sitzungen (OPS 8-630.3) können dann so oft angegeben werden, wie die Leistung im Rahmen der zusammengeführten stationären Aufenthalte in Summe erbracht wurde. Die Fallzusammenführung dient somit dem Zweck, zusammengehörige einzelne stationäre Aufenthalte zu einem durchgängigen stationären Aufenthalt wieder zusammenzuführen...."

    Durch die Kürzung der Fristen bei den Fallzusammenlegungen wird diese Konstellation in 2018 dann wahrscheinlich etwas seltener vorkommen.

    Grüße, helmutwg