Rechtsform des SMD der Knappschaft

  • Hallo werte Forumsmitglieder,

    kann mir jemand sagen, welche Rechtsform der sozialmedizinische Dienst (SMD) der Knappschaft hat? Gibt es da eine Eigenständigkeit/Unabhängigkeit von der Knappschaft oder ist der SMD lediglich eine Unterabteilung der Knappschaft?

    Vielen Dank im Voraus

    Pseudo

  • Hallo,

    gemäß § 283 SGB V übernimmt der SMD für die Knappschaft die Aufgaben des Medizinischen Dienstes.

    Der SMD ist dem MDK gleichgestellt, mit gleichen Pflichten und Befugnissen.

    Viele Grüße

  • Hallo Ponyhof,

    die Bestimmung ist mir bekannt. Sie sagt aber nur etwas über die Aufgaben aus, nicht über die Rechtsform. Ich suche etwas MDK-Analoges für den SMD.

    Viele Grüße

    Pseudo

    Einmal editiert, zuletzt von Pseudo (2. März 2018 um 21:12)

  • Hallo.

    SMD ist eine Abteilung einer Körperschaft öffentlichen Rechts nach §4 Abs. 2 (hier DRV-KBS).

    Einen eigene Rechtspersönlichkeit hat der SMD - interessanterweise - nicht.

    Grundlagen:

    > Reichsknappschaftsgesetz vom 23. Juni 1923 (gültig bis 01.01.1992)

    > Bundesknappschaft-Errichtungsgesetz (BKnEG) vom 28.07.1969

    > Gesetz zur Errichtung der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See vom 09.12.2004 (§4)

    Die Homepage des SMD schweigt sich über eine eigene Rechtsform aus.

    https://www.kbs.de/DE/05_medizini…InhaltsNav.html

    Sie verkündet dort lediglich:

    "Wir sind innerhalb der Knappschaft-Bahn-See (KBS) Dienstleister für sämtliche medizinisch-gutachterliche Fragestellungen."

    Unter dem Impressum findet sich das Impressum der DRV-KBS mit Verweis auf die Rechtspersönlichkeit einer Körperschaft öffentlichen Rechts sowie die Dienstherrenfähigkeit. Der SMD taucht im Impressum nicht auf (vgl. MDK).

    Offensichtlich braucht man für mehrere Klassen an Medizin gar nicht die PKV.

    Die GKV macht das alleine ;)

    Gruß

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    Dr. med. A. Christaras
    FA Kinder- & Jugendmedizin

  • Hallo Herr Christaras,

    Respekt und vielen Dank für den Hinweis auf die gesetzlichen Grundlagen der Knappschaft. Die hatte ich nicht gefunden.

    Zum SMD finde ich da nichts. Ich habe auch den Eindruck, dass der SMD keine rechtliche Eigenständigkeit hat. Das ist schon interessant.

    Viele Grüße

    Pseudo

  • Hallo Pseudo,

    ich stimme Ihnen zu:

    Die fehlende eigenständige Rechtspersönlichkeit des SMD im Vergleich zum MDK mit lt. §283 SGB V gleichen Aufgaben ist interessant.

    Und vielleicht in einem Punkt hilfreich: Einen Dissens zwischen Krankenkasse nach §4 SGB V (KöR) und dem SMD kann es dann ja nach außen Richtung Leistungserbringer nicht geben. Ein Widerspruch der Abteilungen einer KöR muss die KöR selbst regeln.

    Ob der Grad der Unabhängigkeit von den KöR nach §4 SGB V (Krankenkassen) des SMD der des MDK entspricht vermag ich nicht beurteilen ;)

    Gute Woche

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    Dr. med. A. Christaras
    FA Kinder- & Jugendmedizin