Hallo,
wenn F2 innerhalb der oberen Grenzverweildauer zu Fall 1, dann FZF von 1 und 2. Und Fall 3 dann auch, wenn dies innerhalb des 1. Falls (was ja eher unwahrscheinlich scheint); bei kombinierter FZF bleibt doch die Prüffrist des 1. die Fallzusammenführung auslösenden Falles bestehen.
Gruß
B.W.