Einen schönen guten Morgen,
ich habe da mal eine generelle Frage.
Unsere Chirurgen sind der Meinung, dass der Code: 5-921.0 - Chirurgische Wundtoilette (Wunddebridement) und Entfernung von erkranktem Gewebe an Haut und Unterhaut bei Verbrennungen und Verätzungen - auch zutreffend ist, wenn bei den Patienten (Kinder) in der Erstversorgung die Verbrennungsblasen, in Folgebehandlungen die Wundflächen, mit in NaCl getränkten Tupfern abgewischt werden. Gekrönt werden die OP-Berichte mit dem Wort Dermabrasio.
Habe ich da irgendwo einen Denkfehler? Das ist doch dann nicht chirurgisch oder?
VG Shyeli