Hallo liebe Mitdenker,
ein Patient war mit Fremdkörper im Finger aufgenommen worden. Der durchspießende Draht wurde operativ entfernt, der Durchstichskanal debridiert, ein Kapillardrain eingezogen, die Wunde vernäht. Am Folgetag wurde der Patient bei unauffälligen Wundverhältnissen entlassen. 3 Tage später ist er wieder da mit nun Phlegmone. Die Fälle wurden zusammen geführt. Die Krankenkasse will die Phlegmone als Hauptdiagnose, aber wir tendieren zum S-Kode, da die Phlegmone bei Aufnahme (des ursprünglichen ersten Falles) noch nicht da war. Wir sind uns deshalb nicht ganz einig, weil in der DKR 1905 zu Komplikationen offener Wunden nicht gefordert wird, dass die Komplikation bereits bei Aufnahme vorlag. Zwar ist in Beispiel 2 davon die Rede, dass die Phlegmone bei Aufnahme schon bestand, aber das ist eben nur ein Beispiel. Im Text darüber steht davon nichts. Da die speziellen DKR die allgemeinen brechen, würde somit die Hauptdiagnosenregel D002 ausgehebelt. Was meinen Sie dazu?
Freundliche Grüße aus der Lausitz
Elisabeth Kosche