vorstat. Abrechnung bei Privatpatienten

  • Hallo Zusammen,

    wo finde ich eine Grundlage, dass Privatpatienten, die vor dem stat. Aufenthalt eine Coloskopie bekommen ambulant abgerechnet werden können?

    Oder darf man es überhaupt nicht ambulant abrechnen?:/

    Vielen Dank für schnelle Antworten

    Gruß Vito

  • Guten Morgen Vito,

    lesen Sie doch mal im §115a Abs. 3 SGB V, da ist die Formulierung ".... Landesausschuss der privaten Krankenversicherungen ...." aufgeführt. Damit sollte eine Grundlage für diesen Patientenkreis gegeben sein. Jedenfalls wenn Sie eine vorstationäre Vorbereitung einer nachfolgenden vollstationären Krankenhausbehandlung betreiben wollen. Eine Koloskopie läuft meines Wissens (je nach kurativ oder präventiv/Vorsorge) nach jedoch über eine AOP oder eine KV-Ermächtigung (für den GKV-Bereich), bei PKV wäre hier eine ambulante Behandlung die richtige Variante.

    MfG stei-di