Prophylaxe als Grund für ND ?

  • Hallo, Forum!

    bin newbie und in die DRG- und Kontrolling-Geschichte reingeworfen worden...
    ist es möglich, eine abgeheilte Pneumonie als ND zu verschlüsseln, weil ein erhöhter pflegerischer Aufwand als Prophylaxe (Vibrax etc.) daraus resultiert?

    Danke

    T. Flöser

  • Hallo,
    Antwort habe ich keine zu bieten. Möchte aber eine weitere Prophylaxe zur Diskussion stellen:

    Dekubitusprophylaxe ohne Antidekubitusmatratze,
    nur "Drehen und Wenden" :roll: in kurzen Abständen.
    Entspricht das auch der Lagerungsbehandlung 8-390 ?

    Und nun Exikkose bekämpfen :drink: Mineralwasser ;)
    --
    Liebe Grüße
    :rolleyes: Hella

    Schöne Grüße an den Rest der Welt!

    Hella

  • Schönen guten Tag allerseits!

    Rein formal gilt die DKR D001a:


    "Sich anbahnende oder drohende Krankheit
    Wenn eine drohende oder sich anbahnende Krankheit in der Krankenakte dokumentiert, aber während des Krankenhausaufenthalts nicht aufgetreten ist, muss in den ICD-10-Verzeichnissen (s.a. DKR D013a Im Systematischen Verzeichnis verwendete formale Vereinbarungen (Seite 28 ) und DKR D014a Im Alphabetischen Verzeichnis und im ICD-10-Diagnosenthesaurus verwendete formale Vereinbarungen (Seite 33) ) festgestellt werden, ob die Krankheit dort als sich „anbahnend†oder „drohend†unter dem Hauptbegriff oder eingerückten Unterbegriff aufgeführt ist. Wenn in den ICD-10-Verzeichnissen solch ein Eintrag Existiert, dann ist die dort angegebene Schlüsselnummer zuzuordnen. Wenn solch ein Eintrag nicht existiert, dann wird die Krankheit, die als sich „anbahnend“ oder „drohend“ beschrieben wurde, nicht kodiert."


    Handelt es sich allerdings um eine abgelaufene Erkrankung, bei der durch die Behandlung ein Wiederauftreten oder Rückfall verhindert wird, halte ich die Verschlüsselung für vertretbar, da es sich um die Weiterbehandlung der Erkrankung handelt. Allerdings wird dies sicherlich Diskussionen mit dem MDK geben.

    Zitat


    Original von Hella

    Dekubitusprophylaxe ohne Antidekubitusmatratze,
    nur "Drehen und Wenden" in kurzen Abständen.
    Entspricht das auch der Lagerungsbehandlung 8-390 ?

    "Nur Drehen und Wenden" ist bei richtiger Anwendung unter Umständen auwändiger (und manchmal auch erfolgreicher) als die Antidekubitusmatratze und daher durchaus mit 8-390 zu verschlüsseln (auch wenn es (noch) nichts bringt).

    Schönen Tag noch,
    --
    Reinhard Schaffert

    Medizincontroller
    Facharzt für Chirurgie
    Kliniken des Wetteraukreises

  • Hallo, ihr Kodiergeplagten(bin selber einer)
    Es gibt im ICD Schlüssel den Begriff Pneumonieprophylaxe Z29.8.
    Ich habe aber noch nicht überprüft, ob das überhaupt eine relevante
    Nebendiagnose ist. Eigentlich ist es ja auch keine Diagnose sondern ein Prozedur. Wieder eines der vielen unlogischen Elemente im Chaossystem! Bei uns wird eine Pneumonieprophylaxe bei vielen insbesondere immobilen Patienten pflegerischerseits angewendet, ohne dass es jemals verschlüsselt wurde.Eine abgelaufene Pneumonie kann meines Erachtens nicht verschlüsselt werden. Wenn natürlich die Pneumonie während des stationären Aufenthaltes bestanden hat, wird sie selbverständlich auch kodiert.
    Eine Dekubitusprophylaxe wird bei uns bei entsprechend gefährdeten
    Patienten über die Lagerungsbehandlung abgebildet.

    Peter aus Saarbrücken, schwülwarm, 28°,exsicciert, gehe jetzt heim
    was trinken!

  • Zitat


    Original von tfloeser:
    ist es möglich, eine abgeheilte Pneumonie als ND zu verschlüsseln, weil ein erhöhter pflegerischer Aufwand als Prophylaxe (Vibrax etc.) daraus resultiert?

    Schwierige Frage...

    [mark=yellow]
    DKR D003b Nebendiagnosen
    Die Nebendiagnose ist definiert als:
    „Eine Krankheit oder Beschwerde, die entweder gleichzeitig mit der Hauptdiagnose besteht oder sich während des Krankenhausaufenthaltes entwickelt. ...â€
    [/mark]

    Dieser Versuch einer "Definition" :buck: legt nahe, Nebendiagnosen als "während des Krankenhausaufenthaltes" aktuelle Erkrankungen oder "Beschwerden" anzusehen.

    [mark=yellow]
    ... Für Kodierungszwecke müssen Nebendiagnosen als Krankheiten interpretiert werden, die das Patientenmanagement in der Weise beeinflussen, dass irgendeiner der folgenden Faktoren erforderlich ist:
    • therapeutische Maßnahmen
    • diagnostische Maßnahmen
    • erhöhter Betreuungs-, Pflege- und/oder Überwachungsaufwand
    Krankheiten, die durch den Anästhesisten während der präoperativen Beurteilung dokumentiert wurden, werden nur kodiert, wenn sie den oben genannten Kriterien entsprechen. ...
    [/mark]

    Anästhesist dokumentiert Z.n. Pneumonie, Sie machen Prophylaxe -> also kodieren!

    Neee..., so war das bestimmt nicht gemeint.

    [mark=yellow]
    ... Anamnestische Diagnosen, die das Patientenmanagement gemäß obiger Definition nicht beeinflusst haben, wie z.B. eine ausgeheilte Pneumonie vor 6 Monaten oder ein abgeheiltes Ulkus, werden nicht kodiert...[/mark]

    Im Umkehrschluss dürften also "Anamnestische Diagnosen" kodiert werden, wenn dadurch das Patientenmanagement beeinflußt wurde ? Also doch ?

    Meine Einschätzung: Natürlich nicht kodieren.

    styprek:
    Pneumonieprophylaxe Z29.8 ist per "Definition" keine "Nebendiagnose"

    MfG

    Christoph Hirschberg

  • Hallo zusammen,

    man muß auch die Überschriften der Kapitel und Gruppen sowie die Inklusiva und Exklusiva beachten, z.B.
    Z20-Z29: Personen mit potentiellen Gesundheitsrisiken hinsichtlich übertragbarer Krankheiten. Und Z29.- Notwendigkeit von anderen prophylaktischen Maßnahmen. Wenn deswegen Maßnahmen ergriffen werden: codieren. Wenn nur anamnestisch erhoben z.B. Z86.1 Infektiöse oder parasitäre Krankheiten in der Eigenanamnese
    (Zustände, klassifizierbar unter A00-B89, B99)
    Exkl.: Folgezustände von infektiösen oder parasitären Krankheiten ( B90-B94 )


    und / oder Z87.0 Krankheiten des Atmungssystems in der Eigenanamnese (Zustände, klassifizierbar unter J00-J99): zwar in Krankenakte, aber nicht codiert in §301-Datensatz.


    --
    Einen freundlichen Gruß vom MDA aus Schorndorf

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.

  • Hallo Christoph

    Nach welcher Definition ist Z29.8 keine Nebendiagnose?
    Inhaltlich ist natürlich eine Pneumonieprophylaxe keine Diagnose im Sinne einer Krankheitsentität, was aber auch für viele andere Kodierziffern zutrifft.Formal im Sinne der Kodiersprache ist sie natürlich eine Nebendiagnose, weil sie nicht die Hauptdiagnose ist. Man unterscheidet halt nur Haupt-und Nebendiagnosen zunächst einmal unabhängig von ihrem Inhalt.Oder meinst du man darf Z29.8 gar
    nicht kodieren?

    Gruß Peter

  • Doch, doch, natürlich darf man den Kode verwenden. Er beschreibt aber - wie Sie schon sagen - eben keine Nebendiagnose entsprechend der Definition der DKR D003(Erkrankung/Beschwerde). Was soll denn das bitte für ein Regelwerk sein, dass auf solch völlig insuffizienten Definitionen basiert ?

    Gruß
    Christoph

  • Hallo,
    bin auch relativ neu was das Kodieren angeht,aber nach meiner Auffassung sagt die Definition der Nebendiagnose ganz klar aus:
    1.die Erkrankung muß vorhanden sein,gleichzeitig zur HD
    2.das Patientenmanagment in irgendeiner Weise beeinflußen
    ich finde das 1. nicht erfüllt ist.
    Ich hoffe ich verwirre nicht noch mehr
    :nuke:
    MFG

  • Hallo EDV
    heißt du sonst noch irgendwie?
    Man muss grundsätzlich 2 Dinge auseinanderhalten.
    1.die formalen Dinge und 2.die inhaltlichen.
    Ad 1 ist alles, was nicht Hauptdiagnose ist eine Nebendiagnose!
    Somit ist Z29.8 eine Nebendiagnose, weil kodierbar, wie Christoph sagt.
    Ad 2.Dass Z29.8 keine Nebendiagnose ist, kann man nur vertreten, wenn
    man inhaltlich feststellt, dass sich dahinter keine eigene Diagnose verbirgt, was aber aber formal betrachtet unerheblich ist.
    Somit bleibt Z29.8 eine Nebendiagnose.
    Versteht das überhaupt einer, was ich da schreibe?
    Gruß Peter Saarbrücken, bedeckt, 25°