Hallo zusammen,
wie seht ihr das?
Berechtigt allein das Vorliegen einer terminalen Niereninsuffizienz zur Vergabe des Intensivmerkmals "Vitalgefährdung durch somatische Komplikationen"?
Meiner Meinung nach würde doch nur ein Aussetzen der Dialyse z. B. bei Verweigerung oder Shuntverschluss eine akute Vitalgefährdung darstellen. Nun steht da aber nicht akut und hier wird jetzt diskutiert, dass eine terminale Niereninsuffizienz immer eine Vitalgefährdung darstellt und somit das Intensivmerkmal erfüllt ist.
Vielen Dank schon mal vorab für einen Meinungsaustausch!
liebe Grüße
die codierfee