Hallo,
mir ist ein Schreiben einer PKV auf den Tisch geflattert, wo ich etwas am überlegen bin.
Zum Fall:
Wir haben einer PKV am 22.07.20 eine Rechnung gestellt. Am 05.08.20 wurde festgestellt, dass ein ZE für Blutprodukte nicht erfasst war. Die Rechnung wurde also storniert, und neu berechnet.
Die PKV lehnt die neue (höhere) Rechnung mit dem Verweis auf §17c Abs. 2a KHG ab.
Ich hab §17c jetzt mal wieder mehrfach gelesen, und die PKV wird 2 mal erwähnt, und zwar in in Abs. 5, und da geht es um die Datenübermittlung zur direkten Abrechnung...
Fällt die PKV nicht unter das BGB? Und ist damit die Rechnungskorrektur nicht innerhalb von 3 Jahren möglich?
Für Antworten wie immer dankbar...