Überschreitung GVD bei Dummy-DRG

  • Schönen guten Tag allerseits!

    Zitat


    Original von Admin:
    Hallo Herr Schaffert,
    ich finde den § 8 Abs. 5 recht deutlich dazu:

    (5) Wird ein Patient, für den zuvor eine Fallpauschale berechnet wurde, im Zeitraum von der Entlassung bis zur Grenzverweildauer der abgerechneten Fallpauschale wegen einer Komplikation im Zusammenhang mit der durchgeführten Leistung wieder in dasselbe Krankenhaus aufgenommen, darf eine Fallpauschale nicht erneut berechnet werden; nach Überschreitung der oberen Grenzverweildauer dürfen die entsprechenden belegungstagesbezogenen Entgelte berechnet werden.

    Oh, da hatte ich wohl das Fallpauschalenänderungsgesetz noch nicht in Betracht gezogen.

    Es bleibt aber eine Frage offen, dazu ein Beispiel:

    Tag 1 Aufnahme, z.B. Appendektomie
    Tag 5 Entlassung, DRG G07B (OGVD = Tag 13 (1. Zuschlagstag))
    --> VWD1 = 4 Tage

    Fall 1
    Tag 15 Wiederaufnahme wegen Wundheilungsstörung/Bridenileus o.ä.
    --> Neue DRG
    Das ist, denke ich, klar.

    Fall 2
    Tag 10 Wiederaufnahme wegen Wundheilungsstörung/Bridenileus o.ä.
    Tag 17 Entlassung
    --> VWD2 = 7 Tage

    Abrechnung 2. Aufenthalt bei Fall 2:

    1. Möglichkeit:
    Tag 10,11 und 12 fällt unter die DRG von Aufenthalt 1
    Tag 13-16 Zuschlag

    oder
    2. Möglichkeit
    VWD1 + VWD2 = 4 + 7 = 11 < OGVD
    --> Kein Zuschlag.

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    Das wird für mich auch aus dem geänderten Gesetz nicht klar

    Schönen Tag noch
    --
    Reinhard Schaffert

    Medizincontroller
    Facharzt für Chirurgie
    Kliniken des Wetteraukreises

  • Hallo Herr Schaffert,

    wie schon gesagt, § 1 Abs. 6 KFPV klärt die Verweildauer auch weiterhin unverändert: "Maßgeblich ... ist die Zahl der der Belegungstage. Belegungstage sind der Aufnahmetag sowie jeder weitere Tag des Krankenhausaufenthalts ohne den Verlegungs- oder Entlassungstag..."
    Da sich der Patient zwischen Entlassung und Wiederaufnahme eindeutig nicht in Ihrem Krankenhaus aufhält, wird man diese Tage nicht als Verweildauer auf die oGVD anrechnen können. Mein Votum für Fall 2 also: 2. Möglichkeit, kein Zuschlag! :no: :shock2:

    Grüße

    Norbert Schmitt

    Gruß

    Norbert Schmitt

  • Schönen guten Tag allerseits!

    Zitat


    Original von Schmitt:
    Hallo Herr Schaffert,

    wie schon gesagt, § 1 Abs. 6 KFPV klärt die Verweildauer auch weiterhin unverändert: "Maßgeblich ... ist die Zahl der der Belegungstage. Belegungstage sind der Aufnahmetag sowie jeder weitere Tag des Krankenhausaufenthalts ohne den Verlegungs- oder Entlassungstag..."
    Da sich der Patient zwischen Entlassung und Wiederaufnahme eindeutig nicht in Ihrem Krankenhaus aufhält, wird man diese Tage nicht als Verweildauer auf die oGVD anrechnen können. Mein Votum für Fall 2 also: 2. Möglichkeit, kein Zuschlag! :no: :shock2:

    Grüße

    Norbert Schmitt


    Ja ja, das ist die Definition der Verweildauer, schön und gut! Aber in §8 Abs 5 KHEntgG ist von einer oberen Grenzverweildauer die Rede, die ausdrücklich die Zeit nach Entlassung einbezieht. Daher würde ich auch bei der weiteren Berechnung davon ausgehen.

    Ich weiß, man darf hier eigentlich nicht mit Logik argumentieren; aber trotzdem wäre es unlogisch, wenn in obigem Beispiel bei Wiederaufnahme am 13. Tag eine komplette neue DRG abrechenbar wäre, während bei Wiederaufnahme einen Tag zuvor - also am 12. Tag und somit innerhalb der OGVD - für weitere 8 Tage nichts mehr berechnet werden dürfte.

    Zitat


    Original Admin:
    Ist ja zum Lachen, jeder sieht es wieder anders und keiner weiß genau, was richtig ist...


    ...und weil das so ist, ist Ihr Forum so wertvoll!!!

    Zitat


    Original Admin:
    Anbei eine grafische Verdeutlichung.


    Wenn ich Ihre Grafik so sehe, Herr Sommerhäuser: Wie wäre es mit der Entwicklung eines Würfelbrettspieles: z. B. "Medizincontroller ärgere dich nicht"
    ;)

    Schönen Tag noch, wünscht im Garten den Sommerabend genießend:

    --
    Reinhard Schaffert

    Medizincontroller
    Facharzt für Chirurgie
    Kliniken des Wetteraukreises