Corona Schnelltests

  • Hallo zusammen,

    in den Kodierempfehlungen der BfArM steht folgender Satz: "Mit „spezielle Verfahren“ sind hier direkte labordiagnostische Verfahren zum Nachweis einer

    Infektion mit SARS-CoV-2 gemeint."

    Zählt ein Schnelltest ebenfalls als direktes labordiagnostisches Verfahren oder muss die Grundlage für die Kodierung immer ein PCR Test sein?

    Für das Zusatzentgelt ist das ja noch auschließlich der PCR Test.


    Grüße

    helmutwg

  • Hallo zusammen,

    auf der Seite des BfArM gibt es unter "Medizinprodukte" eine Liste der zugelassenen Antigen-tests.

    Ich gehe also davon aus, dass auf der asis dieser Tests auch die entsprechenden Diagnosen kodiert werden.

    Grüße

    helmutwg