OPS 2021: Aussetzung Prüfung Struktur- und Mindestmerkmale

  • Guten Morgen,

    das BfArm hat am 18.12. nun die Liste der von der Prüfung auszunehmenden (Teil-)Inhalte veröffenlicht.

    Mir gebricht es an Verständnis.

    Wutmodus ein: Es kann doch nicht wahr sein, dass nicht nur einzelne OPS herausgegriffen werden, während andere unberührt bleiben, sondern auch noch Teil-Inhalte der OPS-Codes nicht geprüft werden, diese also auch noch zergliedert werden :cursing:. Es ist doch völlig unklar, was überhaupt bei wem und im welchen Zeitraum geprüft werden kann und was nicht. Wutmodus aus.

    Meine Fragen dazu:

    Für mehrere Prüfungen sind die wöchentlichen Teambesprechungen von der Prüfung ausgesetzt. Heißt dass, der MDK darf deren Vorlage nicht verlangen aber alle anderen Merkmale prüfen?

    Für IKB und NKB scheinen nun Physiotherapie, Logo und Ergotherapie verzichtbar zu sein. Auch die ärztliche Besetzung darf offenbar im Einzelfall nicht überprüft werden. Das durften Sie m.E. ohnehin nicht. Dürfen diese bei einer etwaigen Strukturprüfung (z.B. geplant für den 20.1.21) dann nicht mit einbezogen werden? Obwohl die Prüfung anhand eines Einzelfalls aus z.B. Januar 2020 überhaupt erst initiiert wurde? Ist also der Behandlungszeitraum überhaupt maßgeblich? Sind Strukturprüfungen im ersten Halbjahr dann irgendwie sinnvoll, oder wegen des MDK-Reformgesetzes und seiner Verschiebung z.Zt. eh nicht vorgesehen?

    Gilt der Belegungszeitraum dieser Patienten auf den jeweiligen Einheiten? Oder der Belegungszeitraum im KH? Oder der Rechnungseingang? (Dann wäre das alles Unsinn, denn die Inhalte dieser Regelung zielen ja auf Pandemie-bedingte Prozess-Änderungen ab).

    Dürfen dann die Prüfungen nicht durchgeführt werden vor dem 30.06. obwohl zum 31.12.2020 der Nachweis erbracht werden muss und die Prüfung vor dem 1.7. angezeigt werden muss?

    Fragen über Fragen, ich bitte die Foristen um Ihre Einschätzungen.

    Nochmal Polemik: Warum kann man den Kassen nicht beibiegen, dass in dieser Situation die Verschiebung um noch einmal 1 Jahr sachgerecht wäre? Diese Zergliederung bedingt derartig viele Detailfragen, dass es absehbar zu einer Menge zank kommt.


    Gruß

    merguet

    Einmal editiert, zuletzt von merguet (11. Januar 2021 um 11:47)

  • Guten Morgen,

    in diesem Fall entscheiden das nicht die Kassen, sondern der Gesetzgeber. Es steht im Gesetz, dass die Richtlinie bis zum 28.02. fertig sein muss und alle Strukturprüfungen (unter Berücksichtigung der Aussetzung der Prüfung) bis zum Ende 2021.

    Und auch die Aussetzung der Prüfung der Merkmale steht im Gesetz, welche Merkmale es sind, macht das BfArM.

    Gruß

    B.W.