Guten Morgen liebes Forum,
bisher habe ich immer Antworten auf meine Fragen gefunden, aber jetzt stehe ich doch mal vor einem Problem.
Zum Sachverhalt:
Aufnahme nach ambulant durchgemachter Covid-19 Infektion. Ärztlicherseits wird ein Post Covid Syndrom mit Pneumonie bei bakterieller Superinfektion beschrieben. Die PCR Testung ergab allerdings einen Virusnachweis mit einem CP Wert von 34. Die Isolierung wurde daraufhin aufgehoben.
Jetzt meine Frage. Kodiere ich dann die bakterielle Pneumonie (Antibiotikagabe erfolgte) mit dem U09.9!, oder weil ja der Virus ja noch nachgewiesen ist die U07.1! dazu?
Ich bin mir da echt unsicher.
Vielen Dank schon mal