Liebe Mitstreiter,
bei einem Patienten fand am Entlassungstag nur die Pflegevisite statt. Die Krankenkasse möchte diesen einen Tag nicht bezahlen.
Gibt es eine Vorschrift, welche dagegenspricht, dass der Patient am Entlassungstag nur den Pflegekontakt hatte? (unabhängig davon, dass es medizinisch indiziert gewesen wäre, den Patienten am Vortag zu entlassen, welches man mit verlässlicher Therapie- und Entlassplanung begründen kann.)
Der Fall geht auf 2013/2014.
Vielen Dank für Eure Unterstützung!
Katharina