am Entlassungstag nur einen Pflegekontakt

  • Liebe Mitstreiter,

    bei einem Patienten fand am Entlassungstag nur die Pflegevisite statt. Die Krankenkasse möchte diesen einen Tag nicht bezahlen.

    Gibt es eine Vorschrift, welche dagegenspricht, dass der Patient am Entlassungstag nur den Pflegekontakt hatte? (unabhängig davon, dass es medizinisch indiziert gewesen wäre, den Patienten am Vortag zu entlassen, welches man mit verlässlicher Therapie- und Entlassplanung begründen kann.)

    Der Fall geht auf 2013/2014.


    Vielen Dank für Eure Unterstützung!

    Katharina

  • Hallo,

    eine Vorschrift kenne ich nicht. Das muss doch jedes Haus selbst regeln dürfen ob der Patient am Entlassungstag nochmal einen Arzt sieht. Befundbesprechung, Labor, etc. - irgendeinen Grund muss ja die Übernachtung gehabt haben; wenn es nur organisatorisch z.B. pflegerisch war muss ja im Prinzip zumindest zwingend auch kein Arzt mehr hin. (ohne entspr. Doku hätte dann aber auch der MDK wenn Sie den Tag dennoch abrechnen wenn oGVD alle Mgl. den Tag zu streichen)

    MfG

    rokka

  • Guten Tag,

    das ist genau der Punkt. KH-Behandlung ist nur dann zulässig, wenn sie medizinisch erforderlich ist. Und wenn kein Arzt (mehr) notwendig ist, dann dürfte es mit der medizinischen Notwendigkeit schnell eng werden.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch