Guten Tag in das Forum,
ich erbitte zu einer Fragestellung Meinungen aus dem Forum. Die Testung von Patienten vor der stationären Aufnahme und die nachfolgende Berechnung des ZE stehen außer Frage. Wie wird es Ihrerseits gesehen, wenn neben der regulären "Aufnahmetestung" ein zweiter Test zur Mutationsbestimmung vorgenommen wird? Dies ist ja nicht mehr original dem Aufnahmegeschehen zuzuordnen, andererseits eine empfohlene Vorgehensweise. Ist hierfür ein zweites ZE gegenüber dem Kostenträger berechnungsfähig? Wir sind uns unsicher und hätten vor den ersten Disputen mit den Kostenträgern eine Argumentationsgrundlage.
Vielen Dank im Voraus
MfG stei-di