Covid-Test auf Mutation

  • Guten Tag in das Forum,

    ich erbitte zu einer Fragestellung Meinungen aus dem Forum. Die Testung von Patienten vor der stationären Aufnahme und die nachfolgende Berechnung des ZE stehen außer Frage. Wie wird es Ihrerseits gesehen, wenn neben der regulären "Aufnahmetestung" ein zweiter Test zur Mutationsbestimmung vorgenommen wird? Dies ist ja nicht mehr original dem Aufnahmegeschehen zuzuordnen, andererseits eine empfohlene Vorgehensweise. Ist hierfür ein zweites ZE gegenüber dem Kostenträger berechnungsfähig? Wir sind uns unsicher und hätten vor den ersten Disputen mit den Kostenträgern eine Argumentationsgrundlage.

    Vielen Dank im Voraus

    MfG stei-di

  • Spahn: "Wenig zu testen ist teurer, als zu viel zu testen."

    sorry, musste sein

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)

  • Hallo MiChu,

    wohl wahr, ich hänge aber immer noch dem romantischen Gedanken einer Gegenfinanzierung nach... mittunter nur kurzzeitig aufblitzend, aber immerhin.

    Mit den Neuregelungen durch die 7. Aktualisierung der Verordnung zum Anspruch auf Testung im Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Testverordnung - Test V) vom 08.03.2021 werden die Teststrategien der Krankenhäuser sowieso umgestellt werden müssen, dann sind die Themen Mehrfachtestungen und ZE-Berechnungen kein Thema mehr …

    MfG stei-di