Guten Tag,
bei der Implantation einer sogenannten Bonebridge (Knochenleitsystem) wird von einem Krankenhaus regelhaft die DRG D23Z abgerechnet. Diese beinhaltet die OP-Kosten und das Implantat, was in den Schädel gesetzt wird.
Nach Abheilung der Wunde wird von einem Hörgeräteakustiker der Audioprozessor angelegt.
Ist dieser Prozessor bereits mit den Kosten für die DRG abgegolten oder wird hier vom Akustiker eine neue Rechnung für die Krankenkasse für das Gerät und die Erstanpassung fällig?
Danke