Vereinbarung über das Nähere zu Abschlägen bei Nichteinschätzung des Beatmungsstatus...

  • Hallo werte Gemeinde,

    verstehe ich das 20211026_BBEP.pdf (etwas vereinfacht) richtig:

    Grundsätzlich sind die Feststellungsuntersuchungen durchzuführen und zu dokumentieren, wenn

    - > 14. Lebensjahr

    - irgendwann mehr als 95 Std ununterbrochen gemäß DKR 1001 (! - d.h. mindestens 8 Std./Tag) invasiv beatmet

    - weiterhin invasive Beatmung erforderlich

    - mit definierter Häufigkeit (s. BBEP)

    - nicht in Kalenderwochen, in denen 8-718.8-/9- (Beatmungsentwöhnung von mindestens 1 Tag) kodiert werden kann

    Ein Abschlag (bis 2.000 €) für fehlende Feststellungsuntersuchungen erfolgt,

    - wenn Pat. invasiv beatmet entlassen/verlegt wird (Entl.grund 01-04, 09-11, d.h. nicht bei Verlegung in ein anderes KH) und

    - am Entlassungstag oder am Tag zuvor invasiv beatmet wird/wurde und

    - o.g. Feststellungsuntersuchung nicht vollständig sind.

    Eine Verordnung für Anschlussversorgung (in anderem KH (?) oder Rehaeinrichtung)

    - > 14. Lebensjahr

    - irgendwann mehr als 95 Std ununterbrochen gemäß DKR 1001 (! - d.h. mindestens 8 Std./Tag) invasiv beatmet

    - weiterhin invasive Beatmung erforderlich

    - Indikation zur weiteren Beatmungsentwöhnung

    - Entlassart 01-04 und 09-11 (d.h. nicht bei Verlegung in ein anderes Krankenhaus)

    Ein Abschlag (280 €) für fehlende Verordnung, wenn Verordnung nicht erfolgt ist und vorgenannte Bedingungen erfüllt sind.

    - (nicht nur, wenn am Tag der Verlegung oder am Tag vor Verlegung invasiv beatmet)

    Was ich nicht verstehe ist, dass ggf. die Verordnung für die Anschlussversorgung in einem anderen Krankenhaus auszustellen ist, jedoch nur bei Verlegungsgrund 01-04, 09-11(d.h. nicht bei Verlegung in ein anderes Krankenhaus). Übersehe ich da etwas?

    Viele Grüße

    M2

  • Was ich nicht verstehe ist, dass ggf. die Verordnung für die Anschlussversorgung in einem anderen Krankenhaus auszustellen ist, jedoch nur bei Verlegungsgrund 01-04, 09-11(d.h. nicht bei Verlegung in ein anderes Krankenhaus). Übersehe ich da etwas?

    Hallo,

    - gibt es dazu eine Klärung ?

    - gibt es für die formlose Verordnung ein formloses Beispiel, wie so etwas aussehen könnte ?

    mfG


    C. Hirschberg