Guten Tag,
uns beschäftigt gerade folgende Situation: ein ZE-fähiges Medikament kann in der beabsichtigen Dosierung nicht verabreicht werden (UAW,...) und die parenterale Applikation muss abgebrochen werden.
Frage: Darf der Aufwand der Kosten der gesamten Dosis oder nur die tatsächlich applizierte Menge als ZE kodiert werden?
Danke für die Hilfe!
VG JSlotta