Abrechnung neue krankenhausindividuelle ZE2023-203 + ZE2023-205 (Durvalumab / Polatuzumab Vedotin)

  • Liebe Leidensgenossinnen und -genossen,
    in der Fußnote 4 der Anlage 4 zum Fallpauschalenkatalog heißt es...

    «Nach § 5 Absatz 2 Satz 3 der Fallpauschalenvereinbarung 2023 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.»


    Die beiden o.g. krankenhausindividuellen ZEs 2023-203 Durvalumab und ZE2023-205 Polatuzumab Vedotin waren bis Ende 2022 noch Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden NUB2022-006 bzw. NUB2022-031.

    Die Fußnote besagt doch, dass wir den damals als NUB verhandelten Preis jetzt unter diesen Bedingungen fortführen können bis es eine gültige Budgetvereinbarung für 2023 gibt. Oder verstehe ich das falsch?
    Ein anders "bisher krankenhausindividuell" für diese Medikamente verhandeltes Entgelt kann es ja auch überhaupt nicht gegeben haben...
    Sehe ich das so richtig?

    Ich danke euch vorab und viele Grüße

  • Guten Tag zusammen,

    ich würde mich gerne an die o.g. Frage hängen.

    Nach der Formulierung aus dem FPK kann das NUB der Höhe nach weiterhin abgerechnet werden. Ist es korrekt, dass hierfür z.B. ab 2023 dann jedoch der Entgeltschlüssel für das entsprechende ZE zu nutzen ist und nicht mehr der für das NUB?

    Vielen Dank im Voraus.

    Viele Grüße

    Stratego

  • Bei den Entgeltschlüsseln sind wir uns uneins mit den Budgetverhandlern. Die AOKen fordern den Entgeltschlüssel aus dem Jahr der Verhandlung. bzw. den aus der Vereinbarung. Die Ersatzkassen wünschen den aus dem aktuellen Jahr.

    Wir nehmen immer den aus dem aktuellen Jahr, weil der im Jahresupdate durch den KIS-Provider per Katalog-Import so zur Verfügung gestellt wird.

    Das ganze geht auch nur im darauffolgenden Jahr. Wenn ihr mit euren Budgetverhandlungen im Hintertreffen seit könnt ihr ab 2024 Durvalumab und Polatuzumab nicht mehr für den zuvor verhandelten NUB-Preis abrechnen, sondern müsst erst einmal mit € 600,- ins Rennen gehen. Sozusagen bis eine 2023er Vereinbarung vorliegt.
    Zum Glück kommen die Budgetvereinbarungen jetzt wieder näher an das eigentliche Jahr heran.