Liebe Leidensgenossinnen und -genossen,
in der Fußnote 4 der Anlage 4 zum Fallpauschalenkatalog heißt es...
«Nach § 5 Absatz 2 Satz 3 der Fallpauschalenvereinbarung 2023 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.»
Die beiden o.g. krankenhausindividuellen ZEs 2023-203 Durvalumab und ZE2023-205 Polatuzumab Vedotin waren bis Ende 2022 noch Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden NUB2022-006 bzw. NUB2022-031.
Die Fußnote besagt doch, dass wir den damals als NUB verhandelten Preis jetzt unter diesen Bedingungen fortführen können bis es eine gültige Budgetvereinbarung für 2023 gibt. Oder verstehe ich das falsch?
Ein anders "bisher krankenhausindividuell" für diese Medikamente verhandeltes Entgelt kann es ja auch überhaupt nicht gegeben haben...
Sehe ich das so richtig?
Ich danke euch vorab und viele Grüße