zweizeitiger Wechsel Hüft-TEP

  • Hallo Forum,

    ich wende mich das erste Mal an Euch, mit der Frage:

    Pat. bekommt Hüft-TEP, nicht zementiert (5-820.00). Post-OP wird eine periprothetische Fraktur festgestellt. Pat. wird sofort wieder eingeschleust und ein Wechsel, nicht zementiert, durchgeführt (5-821.40). Zusätzlich wird die periproth Fraktur mit Zuggurtung/Cerclage versorgt (5-791.1g)

    Das QM-Portal gibt mir jetzt die folgenden Fehlermeldungen:

    0 16361: Das Feld "Art des Eingriffs" ist "Reimplantation im Rahmen eines einzeitigen Wechsels" [3] oder "Reimplantation im Rahmen eines zweizeitigen Wechsels" [4], obwohl "Prozeduren" mit Implantation einer Endoprothese kodiert sind.

    0 16610: Das Datenfeld "teildatensatzsteuernde OPS-Kodes" enthält Kodes zur "Implantation einer Endoprothese", obwohl das Datenfeld "Art des Eingriffs" auf keinem Teildatensatz mit "endoprothetische Versorgung einer hüftgelenknahen Femurfraktur" oder "elektive Hüftendoprothesen-Erstimplantation" beantwortet wurde.

    2 18776: Hinweis: "Gab es spezifische behandlungsbedürftige Komplikationen?" ist "nein" [0] und ein Listenfeld "Entlassungsdiagnose(n)" ist spezifische Komplikation

    Meine Frage: dürfen beide Prozedurencodes der Implantation und des Wechsels kodiert werden oder nur der Wechsel?

    Hätte der Zusatzcode 5-829.m dazu kodiert werden müssen?

    Vielen Dank schon mal im Voraus für Rückmeldungen,

    Bettina

  • Hallo Bettina,

    ich würde sagen, dass der Fall korrekt kodiert ist. 5-829.m sollte meiner Meinung nach nicht dazu kodiert werden, da ja wahrscheinlich kein "patientenindividuell hergestelltes Implantat" (siehe Def. 5-829.m) implantiert wurde.

    Im QS-Bogen müsste meiner Meinung nach Feld 27 mit "1" oder "2" befüllt werden.

    Feld 70 würde ich mit "Ja" befüllen und einen Haken bei Feld 71.7 (periprothetische Fraktur) setzen.

    Kommt dann noch eine Fehlermeldung?


    Ich hoffe keinen Denkfehler in der Antwort zu haben.

    Viele Grüße

  • Hallo Daniel,

    danke erst mal für die Rückmeldung.

    Leider ist es nicht mehr möglich, Änderungen in dem QS Bogen vorzunehmen. Wie es scheint, sind wohl alle Prozeduren unter der ersten OP im OP Modul kodiert worden. Die zeitlichen Eintragungen kann ich im Augenblick nicht sehen, da der Fall abgeschlossen und abgerechnet. ist. D.h. der Fall muß irgendwie geöffnet werden und die Prozeduren umgehängt. Ob das i.R. der "verbotenen" Rechnungsänderung noch geht, werden wir prüfen.

    Also nochmal, Vielen Dank!

    Grüße, Bettina

  • Hallo Bettina,

    danke für diese interessante Frage.

    Ich glaube, der Fall ist im Datensatz-Spezifikum irgendwo falsch gesteuert worden. Vermutlich müssen Sie nur die Kodierungsdaten ändern, dann klappt es auch mit der QS. Aber wo?

    Der erste Ansatz ist m.E. die hinterlegte Zeit (gleiches Datum, aber unterschiedliche Zeiten). Ich vermute, dass einfach alles unter dem gleichen Zeitstempel (dergleichen OP) erfasst wurde, so dass der Grouper alles als eine Sitzung / eine OP deutet. Das setzt sich dann in die QS-Bögen fort, und es wird implausibel.

    Die 5-820.00 war ja beendet (sagen wir um 12:00 Uhr). Um sagen wir 13:00 Uhr wird der Patient wegen der Durchführung der 5-821.40 und 5-791.1g erneut operiert. Dann müsste korrekterweise auch eine neue OP angelegt werden, was vermutlich nicht geschah (schreiben Sie ja auch). Somit kann der Grouper keine Zweizeitigkeit erkennen und es kommt in der Folge bei der Ausleitung zu dem geschilderten Problem in der QS ... Außerdem sind die Hinweise von Daniel09 wohl zu beachten.

    Ich habe keine Ahnung, ob das weiterhilft... Ist ja nur eine Vermutung. Übertriebene bürokratische Gängelung in der Qualitätssicherung?

    Gruß B. Sommerhäuser