Komplexcodes Teambesprechung Anwesenheit

  • Wertes Forum,

    ich stehe gerade etwas auf dem Schlauch: Immer wieder höre ich die Meinung, dass die Teilnahme an einer Teambesprechung auch via Videokonferenz möglich sei (in meinem Fall geht es jeweils um Schmerztherapie, also 8-918, das Problem stellt sich aber z.B. bei der Geriatrie genauso).

    Ich bin mir ziemlich sicher, dass es irgendeine offizielle Verlautbarung gibt (BSG-Urteil?), in der klargestellt wird, dass die Teilnahme an einer im OPS geforderten Teambesprechung die persönliche Anwesenheit voraussetzt - nur dummerweise finde ich die trotz ausgiebigen googelns (ehrlich!) nicht. Kann mir jemand auf die Sprünge helfen?

  • Hallo,

    bei manchen Codes steht es explizit (z.B. 9-701) dabei:

    "Die Fallbesprechung kann unter Zuhilfenahme von Telekommunikation erfolgen"

    Wenn es nicht da steht ist es (nach Lesart des MD) vermutlich verboten.

    Viele Grüße - NV

  • Guten Morgen,

    Wenn es nicht da steht ist es (nach Lesart des MD) vermutlich verboten.

    ich denke diese Lesart des MD wäre nicht korrekt.

    Die Persönliche Teilnahme ist eben auch über eine Videokonferenz gewährleistet.

    Ich hatte in dieser Woche die Möglichkeit an einer Gerichtsverhandlung per Videokonferenz teilzunehmen. Dabei war unser Rechtsbeistand und der Rechtsanwalt der KK ebenfalls per Videokonferenz zugeschaltet. Einzig das Gericht war im Gerichtsaal (wenn das keine neuer virtueller Hintergrund war ;-))

    Sollte der MD wirklich diese Auffassung vertreten kann ich nur die sofortige juristische Klärung empfehlen.

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)

  • So, jetzt hab ich's doch noch gefunden, betrifft allerdings tatsächlich nur die 8-918 und ist auch "nur" ein MDK-Dokument, nämlich der SEG4-Begutachtungsleitfaden zur 8-918:

    "Visite und Teambesprechung setzen die persönliche Anwesenheit der Beteiligten im Krankenhaus voraus." (S.13).

    Natürlich ist zu vermuten, dass der MD diese Forderung generalisieren wird (u.a. mit der von NuxVomica genannten Argumentation). Und um vorauszusehen, wie das BSG diese Frage sehen würde, genügt vermutlich eine Glaskugel der einfacheren Güteklasse...

  • Und um vorauszusehen, wie das BSG diese Frage sehen würde, genügt vermutlich eine Glaskugel der einfacheren Güteklasse...

    :thumbup:

    Gruß

    MiChu ;)
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