Obligate Keimangabe - Gibt es Neuerungen, Urteile, etc. ??

  • Liebes Forum,

    auch wenn die Diskussion immer wieder auftaucht, habe ich bei einem aktuellen Fall die folgende Frage:

    Elektive Aufnahme zur OP eines Pankreas - Ca., nebenbefundlich akute Cholangitis. Intraoperativer Abstrich und unmittelbarer Beginn einer kalkulierten Antibiose mit Tazobac.

    Nachweis von 3 pathogene Keimen im Resistogramm, keiner sensibel auf die erfolgte Antibiose. Fortführung dieser bei klinischer Verbesserung des Patienten.

    Die drei Keime lösen einen deutlichen Erlössprung aus.

    Als obligat in dieser Fallkonstellation durchsetzbar kodierbar?

    Gibt es hierzu u.U. gerichtliche Entscheidungen. - Der MD behauptet bei uns regelhaft, die Keime wären ja nach Resistogramm nicht zu berücksichtigen ...

    Danke für jede Idee.

    Liebe Grüße

    Die Bi(e)ne

  • Hallo Biene,

    wie wäre es mit dem Schlichtungsauschuß vom 20.7.2022. Hier geht es zwar um offene Wunden aber als Argumentationshilfe

    "falls eine diesbezüglich resistenzgerechte
    Arzneimitteltherapie erfolgt. In diesem Fall ist der Terminus „als Ursache von Krankheiten“
    zu den Kodes B95.-!, B96.-! und B98.-! sowohl als primärursächliche Kausalität als auch im
    Sinne einer sekundär aggravierenden bzw. krankheitsunterhaltenden Ursache zu werten.

    Gruß Die Hütti

  • Hallo,

    bzgl. des Schlichtungsspruches wird man sich vermutlich an dem Passus "resistenzgerecht" aufhängen. Da die Kodes aber obligat sind (ich streite mich da auch immer wieder mit einer meiner Kolleginnen) und Aufwand ja im Sinne des Abstriches erfolgt ist, würde ich zu den "R"-Kodes ausweichen und den Keim dort anhängen (R89.5 z.B.)

    Mit lieben Grüßen aus Sachsen

    Cyre