Verbrauchskoagulopathie - D65.1

  • Hallo liebes Forum,

    ich benötige Hilfe bei der möglichen Kodierung einer Verbrauchskoagulopathie (D65.1). Kurz zum Fall:

    Patn. mit Karzinom des Kolon ascendens mit Hemikolektomie re. und Ileotransversostomie, im Verlauf Anastomoseninsuffizienz mit Re-OP und später massive rektale Blutabgänge und Wiederaufnahme auf ITS.

    Hier dann neben Erys die Gabe von PPSB, Fibrinogen, Konakion und Tranmexansäure - im ITS-Verlauf steht "Gerinnungsproblematik mutmaßlich durch Verbrauch"

    Bisher habe ich eigentlich fast "standardmäßig" die D68.4 kodiert - nun hatte ich vor Kurzem ein Gespräch mit dem OA der ITS, weil ich in einem Leitfaden zur Sepsis bei der Gerinnungsstörung den Verweis auf die D65.1 gelesen habe und mir erklären lassen habe, was eigentlich eine Verbrauchskoagulopathie ist.

    Nun zum Problem: Mit der D65.1 switcht die DRG massiv (Ich weiß, das sollte nicht der Blickpunkt sein, aber bei einer dann garantierten MD-Prüfung wollen wir schon sattelfest sein). Der CA der ITS ist sich unsicher, ob unsere Dokumentenlage die Kodierung belegt - das Labor spricht wohl nicht dafür.

    Reicht hier der geäußerte Verdacht des Intensivmediziners und die Gabe der entsprechenden Mittel zur Kodierung? Müsste bei einer MD-Prüfung zwingend das Labor vorgelegt werden bzw. womit würde sich die Verbrauchskoagulopathie belegen lassen? Aufgrund der Strafzahlungen wollen wir hier keinen Versuch auf gut Glück starten, auf der anderen Seite können wir mehrere tausend Euro auch nicht einfach verschenken, nur weil wir falsch kodiert haben.

    Für Ratschläge, Hinweise oder Korrekturen - weil ich auf dem vollkommen falschen Dampfer bin, bin ich sehr dankbar.

    Und der Vollständigkeit-halber: Die Patientin wurde am Folgetag koloskopiert und hatte nur noch eine leichte Blutung aus der Anastomosenstelle - vermutlich wurde die Gerinnung also ganz gut abgefangen.

    Mit lieben Grüßen und dem besten Dank für jede Rückmeldung

    Cyre

  • wenn der CA sich unsicher ist, dann lieber nochmal mit dem OA sprechen. Kriterien gibt es ja, wenn diese erfüllt sind, kann eine Diagnose gestellt werden die ggf. behandelt wurde, diese sollte in der Dokumentation auch so herauskommen (Verlegungsbereich?Epikrise?)-.

    Aufgrund der Strafzahlungen wollen wir hier keinen Versuch auf gut Glück starten,

    .. na da hat sich doch die PrüfVv doch schon mal für jemanden gelohnt... - Sorry ;)

    MfG

    rokka

  • Guten Tag die Herren Horndasch und rokka (hoffe nicht falsch gegendert zu haben!),

    erstmal Danke für die Rückmeldungen. Bzgl. DIC-Score werde ich nochmal Kontakt mit den Ärzten aufnehmen, da bin ich leider nicht so firm. Ansonsten wollten wir mit Chef- und Oberarzt noch einmal brainstormen - und ich hierzu die geballte Kompetenz der myDRG-Gemeinde ins Feld führen.

    Nein, Spaß beiseite. Ich bin wirklich unsicher, unsere Ärzte bzgl. DRG auch nicht alle sattelfest und grundsätzlich ist die Haltung eher "ja keine Auffälligkeit bei der Kasse produzieren und ein Negativgutachten kassieren"

    Von daher

    .. na da hat sich doch die PrüfVv doch schon mal für jemanden gelohnt... - Sorry ;)

    Stimmt leider.

    Aber zumindest den DIC-Score können wir ja - wenn vielleicht auch nicht aktuell, aber für zukünftige mögliche Fälle - ins Feld führen.

    Herzlichen Dank und heiße Grüße aus dem östlichen Sachsen

    Cyre