Kein UGVD-Abschlag + Verlegungsabschlag bei Entlassung in Reha?!

  • Hallo zusammen,

    ich habe folgenden Fall:

    Patient wird am 25.06. 10:24 Uhr aufgenommen und am 26.06. 11:00 Uhr in eine Reha entlassen. Unser Softwareprogramm rechnet die DRG I71B ohne Verlegungs- oder UGVD-Abschlag ab. Die Krankenkasse fordert von uns jetzt den UGVD-Abschlag. Ich würde ja eigentlich sagen, dass der Abschlag richtig ist, da VWD von 1 Tag. Aber unser Programm hat sich bisher nie geirrt. Aber ich weiß jetzt nicht wie ich bei der Krankenkasse argumentieren kann... Wer kann mir helfen?

    Liebe Grüße

    dianak

  • Guten Morgen,

    Verlegungsabschläge fallen nur an, wenn beide Krankenhäuser dem Geltungsbereich des Krankenhausfinanzierungsgesetzes unterliegen. (FPV §3 Abs. 5). Bei Verlegung in Reha also nicht. Aufpassen muss man bei Kliniken, die neben Reha auch Akutbereiche haben. Da gibt es bei uns schon mal Fehler.

    Viele Grüße

    MedCo07

  • Guten Morgen,

    vielen Dank für die Rückmeldung. Bei dem Paragrafen bin ich auch kurz stehen geblieben. Ich war mir aber unsicher, ob ich den UGVD-Abschlag als Verlegungsabschlag werten durfte.

    Liebe Grüße

    dianak

  • Ich war mir aber unsicher, ob ich den UGVD-Abschlag als Verlegungsabschlag werten durfte.

    Hallo dianak,

    ?? es sind zwar beides Abschläge (Abzüge), aber auf Basis anderer Vorschriften der FPV

    Sie müssen sehr wohl einen Abschlag UGVD berechnen §1 (3) FPV

    Gruß

    zakspeed

  • sorry, da war ich heute morgen wohl noch nicht ganz wach beim Lesen. Ihre Frage bezog sich auf UGVD und nicht Verlegungsabschlag. Insofern meine Antwort nicht passend. Bei I71B und VWD von 1 Tag sind Sie unterhalb der UGVD.

    Viele Grüße

    MedCo07